Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Freeport-McMoRan meldet Finanzzahlen für Q3

26.10.2016  |  Minenportal.de
Der Kupfer- und Goldproduzent Freeport-McMoRan Inc. veröffentlichte gestern die Ergebnisse des dritten Quartals 2016. Diesen zufolge konnte das Unternehmen während der drei Monate von Juli bis September einen den Stammaktionären zurechenbaren Nettogewinn von 217 Mio. $ bzw. 0,16 $ je Aktie verbuchen. Im Vorjahresquartal hatte das Unternehmen einen den Stammaktionären zurechenbaren Nettoverlust von 3,8 Mrd. $ bzw. 3,58 $ je Aktie hinnehmen müssen.

Der den Stammaktionären zurechenbare adjustierte Nettogewinn belief sich auf 178 Mio. $ oder 0,13 $ je Aktie.

Während des Septemberquartals verkaufte Freeport insgesamt 1,2 Mrd. Pfund Kupfer, 317.000 Unzen Gold, 16 Mio. Pfund Molybdän und 12,0 Mio. Barrel Öläquivalent. Der Umsatz erreichte 3,9 Mrd. $, im Vorjahreszeitraum hatte dieser bei 3,4 Mrd. $ gelegen.

Der operative Cashflow belief sich auf 980 Mio. $, verglichen mit 822 Mio. $ im dritten Quartal letzten Jahres.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Freeport-McMoRan Inc.
Bergbau
896476
US35671D8570
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"