Suche
 
Folgen Sie uns auf:

McEwen veröffentlicht Ergebnisse des dritten Quartals

04.11.2016  |  Minenportal.de
McEwen Mining Inc. hat gestern die Finanz- und Produktionsergebnisse des zum 30. September 2016 geendeten Quartals gemeldet. Der Nettogewinn belief sich den Angaben nach auf 4,2 Mio. $ bzw. 0,01 $ je Aktie. In den ersten neun Monaten des Jahres wurde insgesamt ein Gewinn in Höhe von 25,5 Mio. $ bzw. 0,09 $ je Aktie verbucht.

Der operative Netto-Cashflow lag im Quartal bei 4,9 Mio. $ und im Jahr 2016 bislang bei insgesamt 24,4 Mio. $. Per Ende September verfügte das Unternehmen über liquide Mittel in Höhe von 60,3 Mio. $.

Die Goldproduktion belief sich im dritten Quartal auf 24.281 oz und in den ersten neun Monaten des Jahres auf 81.145 oz. Die Silberproduktion von McEwen erreichte 916.168 oz im Quartal und rund 2,46 Mio. oz insgesamt. Das entspricht 36.496 bzw. 114.009 oz Goldäquivalent.

Die All-In Sustaining Costs betrugen nach Beiproduktgutschriften im Septemberquartal 884 $/oz Goldäquivalent.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
McEwen Mining Inc.
Bergbau
A3DMEX
US58039P3055
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"