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Great Atlantic Resources Corp. gewährt Fort St. James Nickel Corp. Option auf Konzessionsgebiet

10.10.2017  |  IRW-Press
FOCUSED ON EXPLORING ATLANTIC CANADA

Vancouver, 10. Oktober 2017 - Great Atlantic Resources Corp. (TSX-V: GR) (Great Atlantic oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass es ein Optionsabkommen (das Abkommen) mit Fort St. James Nickel Corp. (FTJ) unterzeichnet hat, dem zufolge FTJ 100 Prozent des unternehmenseigenen Konzessionsgebiets Porcupine (das Konzessionsgebiet) in New Brunswick erwerben kann (die Transaktion).

Gemäß dem Abkommen kann FTJ eine 100-Prozent-Beteiligung am Konzessionsgebiet erwerben, indem es über einen Zeitraum von vier Jahren bestimmte gestaffelte Zahlungen in Form von Bargeld und Stammaktien von FTJ an Great Atlantic leistet: (i) 15.000 Dollar in bar und 500.000 Stammaktien innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Genehmigung der Transaktion durch die TSX Venture Exchange (das Genehmigungsdatum); (ii) 20.000 Dollar in bar und 75.000 Dollar in Form von Stammaktien bis zum ersten Jahrestag des Genehmigungsdatums; (iii) 20.000 Dollar in bar und 75.000 in Form von Stammaktien bis zum zweiten Jahrestag des Genehmigungsdatums; (iv) 20.000 Dollar in bar und 75.000 Dollar in Form von Stammaktien bis zum dritten Jahrestag des Genehmigungsdatums; sowie (v) 75.000 Dollar in bar und 200.000 Dollar in Form von Stammaktien bis zum vierten Jahrestag des Genehmigungsdatums. FTJ muss innerhalb von vier (4) Jahren außerdem 1.000.000 Dollar an Explorationsausgaben im Konzessionsgebiet leisten, mindestens 150.000 Dollar pro Jahr.

Great Atlantic wird eine NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 2,0 Prozent einbehalten (die NSR-Lizenzgebühr), wovon FTJ die Hälfte (50 Prozent) für 1.000.000 Dollar erwerben kann. Great Atlantic würde in diesem Fall eine NSR-Lizenzgebühr in Höhe von 1,0 Prozent besitzen.


Über Great Atlantic Resources Corp.:

Great Atlantic Resources Corp. ist ein kanadisches Explorationsunternehmen, das in erster Linie auf die Entdeckung und Erschließung von Rohstoffprojekten im ressourcenreichen, unabhängigen und risikoarmen Gebiet von Atlantik-Kanada. Great Atlantic entwickelt zurzeit das Unternehmen weiter, wobei das Hauptaugenmerk auf die kritischsten Elemente der Welt gerichtet ist: Antimon, Wolfram und Gold.


Im Namen des Board of Directors

Chris Anderson
Christopher R Anderson, CEO, President,Director
604-488-3900



Investor-Relations:

Kaye Wynn Consulting Inc.
604-558-2630
Info@KayeWynn.com
(TSX-V: GR) (FRA: PH01)



Diese Pressemitteilung könnte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen hinsichtlich des Erwerbs bestimmter Mineralschürfrechte durch FTJ. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen und bergen entsprechende Risiken und Ungewissheiten in sich. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten sich erheblich von jenen unterscheiden, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt keine Gewissheit, dass die Transaktion mit FTJ erfolgreich sein wird.

Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Erwartungen, Ansichten, Annahmen, Schätzungen und Prognosen hinsichtlich des Geschäftes, der Branche und der Märkte, auf denen das Unternehmen tätig ist, einschließlich der Annahme, dass der aktuelle Preis und der Bedarf an Mineralen, die das Unternehmen anpeilt, aufrechterhalten oder gesteigert werden können; dass das Unternehmen in der Lage sein wird, die erforderlichen Explorationskonzessionen und andere Genehmigungen zu erhalten; dass sich die allgemeine Geschäfts- und Wirtschaftslage nicht erheblich zum Nachteil des Unternehmens ändert; dass im Bedarfsfall Finanzierungen zu vernünftigen Bedingungen verfügbar sind; dass dem Unternehmen kein größerer Unfall widerfährt; sowie dass das Unternehmen in der Lage sein wird, zusätzliche Mineralbeteiligungen zu vernünftigen Bedingungen bzw. überhaupt zu identifizieren und zu erwerben. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und beinhalten Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die nur schwer vorhersehbar sind. Investoren werden darauf hingewiesen, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen bestimmte Risiken und Ungewissheiten in sich bergen, einschließlich der Tatsache, dass die Ressourcenexploration und -erschließung ein spekulatives Geschäft ist; dass Umweltgesetze und -bestimmungen strenger werden; dass das Unternehmen nicht in der Lage sein könnte, im Bedarfsfall zusätzliche Gelder aufzubringen; Schwankungen von Wechselkursen; schwankender Rohstoffpreise; Betriebsgefahren und -risiken; der Konkurrenz; der potenziellen Unfähigkeit, geeignete Möglichkeiten für Erwerbe zu finden und/oder diese abzuschließen; sowie anderer Risiken und Ungewissheiten, die in den öffentlichen Einreichungen des Unternehmens aufgelistet sind. Diese und andere Risiken könnten dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich davon unterscheiden. Die Leser sollten sich daher nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen verlassen, die durch diesen vorsorglichen Hinweis in Ihrer Gesamtheit eingeschränkt dargelegt werden. Es gibt keine Gewissheit, dass sich zukunftsgerichtete Informationen oder die wesentlichen Faktoren und Annahmen, die bei der Äußerung solcher zukunftsgerichteten Informationen verwendet werden, als genau erweisen werden. Faktoren, die dazu beitragen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten unterscheiden, beinhalten die Unfähigkeit von Gegenparteien, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, Abbau- und Explorationserfolge, die kontinuierliche Verfügbarkeit von Finanzierungen sowie die allgemeinen Bedingungen der Wirtschaft, des Marktes oder des Geschäftes. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, etwaige Änderungen von freiwillig bereitgestellten zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den anwendbaren Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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