Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold mit Auffälligkeiten

09.01.2018  |  Hannes Huster
Die Rallye des Goldpreises, beginnend vom 12.12.2017 bis heute, war vergleichsweise stark und womöglich mehr, als nur eine Erholung.

Denn betrachten wir uns den Ihnen bekannten Chartvergleich von Gold mit den inflationsgeschützten Anleihen (TIPS), dem japanischen Yen und den Renditen in den USA, dann sehen wir ein Phänomen, das wir schon lange nicht mehr hatten.

Im folgenden Chart sehen wir, dass es fast Tag genau immer wieder zu Wendepunkten bei diesen Asset-Klassen gekommen ist. Ich habe einige der Punkte mit den senkrechten Balken markiert.

Zogen die TIPS an, stieg Gold. Zog der Yen an, stieg Gold. Sind die Renditen gefallen, zog Gold an und genauso umgekehrt.

Doch seit dem 12. Dezember hat sich die Lage geändert. Zwar zogen die TIPS etwas nach oben (Markt erwartet höhere Inflation), doch die Renditen sind ebenfalls weiter gestiegen und der YEN zeigte eher eine Seitwärtsbewegung zum USD und dennoch zog der Goldpreis deutlich nach oben!

Open in new window

Wir könnten also eine Abkopplung des Goldpreises sehen, was sehr interessant wäre. Bislang hat das Spiel im Zusammenhang mit den Renditen 1 zu 1 funktioniert, doch seit dem 12.12.2017 hat sich irgendwas verändert!

Technisch ist Gold aktuell etwas überhitzt. Der Anstieg ist relativ steil, die Indikatoren schon relativ weit oben. Ein Rücksetzer in den Bereich um 1.300 USD wäre eigentlich ideal, doch diese technischen Wunschvorstellungen bewahrheiten sich bei Gold nur selten.

Positiv ist, dass die 50-Tagelinie gedreht hat und rein anhand der COT-Daten wäre sogar noch ein weiterer Sprung nach oben möglich. Dagegen spricht aktuell die Zurückhaltung bei den Goldaktien.

Open in new window

© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV

Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.




Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"