Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Hecla Mining mit der nächsten Chance für die Bullen

26.01.2018  |  Christian Kämmerer
Das nordamerikanische Minenunternehmen Hecla Mining Company deutete im Dezember einen Ausbau der Verluste bis hin zur Unterstützung bei 3,25 USD an. Zur Monatsmitte erfolgte jedoch noch zuvor der klassische Rebound und so zogen die Kurse wieder in Richtung des Widerstands bei 4,40 USD an. Gelingt nunmehr der Ausbruch über 4,60 USD, könnten zunächst unmittelbar weitere Zugewinne in Richtung 5,00 bzw. 5,20 USD erfolgen.

Unterhalb von 4,00 USD dreht der Bias hingegen wieder ins bärische Setup und Anschlussverluste bis 3,60 USD und darunter bis zur Unterstützung bei 3,25 USD sollten dementsprechend einkalkuliert werden.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Hecla Mining Company
Bergbau
854693
US4227041062
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"