Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Blackhawk Resource Corp. kündigt Reverse Takeover an

05.02.2018  |  Minenportal.de
Blackhawk Resource Corp. gab kürzlich bekannt, dass das Unternehmen eine Vereinbarung mit UMG Media Corp. getroffen hat, derzufolge es alle ausstehenden und ausgegebenen Stammaktien von UMG aufkaufen und sich anschließend in UMG Media Ltd. umbenennen wird. Bei der Transaktion handelt es sich um eine umgekehrte Übernahme (Reverse Takeover), bei der Blackhawk das Geschäftsfeld des im Gaming-Bereich angesiedelten Unternehmens UMG Media übernehmen wird.

Blackhawk hält bereits einen Anteil von 19,2% an UMG Media. Im Zuge de Transaktion wird Blackhawk rund 220 Mio. Anteile an die Aktionäre von UMG Media. Bei einem implizierten Preis von 0,12 $/Aktie entspricht das einen Kaufpreis von 26,4 Mio. $.

Die Übernahme bedarf noch der Zustimmung der Aktionäre von Blackhawk. Der Handel mit den Aktien des Unternehmens an der TSX Venture Exchange wurde bis zum Abschluss der Transaktion ausgesetzt.



© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Blackhawk Resource Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"