Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Tahoe Resources Inc. gibt Unterstützung auf

12.02.2018  |  Christian Kämmerer
Die nordamerikanische Edelmetallmine Tahoe Resources verlor gegenwärtig bereits -8,79% im laufenden Handelsmonat. Im Zuge dieser Schwäche wurde unlängst auch die Unterstützung bei 4,35 USD aufgegeben, sodass nachfolgende Anschlussverluste Einzug hielten. Aufgrund des "Niemandslands" erlaubt sich ein erstes Korrekturziel bei 3,50 USD bzw. darunter bei 3,00 USD.

Um diesen negativen Verlauf zu verhindern, bedarf es einer schnellen Rückkehr über das Niveau von 4,35 USD. Gelingt dies, könnte sich im Zuge eines Rebounds durchaus eine schnelle Erholungsbewegung bis in den Bereich von 5,00 bis 5,25 USD anschließen.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Tahoe Resources Inc.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"