Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold mit Verkaufssignal bis mindestens 1.260 USD aktiv

18.05.2018  |  Christian Kämmerer
Am 4. Mai thematisierten wir einen möglichen Einbruch beim Goldpreis unter die Marke von 1.300 USD. So recht deutlich auch geschehen vor drei Tagen. Von Erholungsimpulsen fehlt bislang jede Spur und somit darf man annehmen, dass das erste Korrekturziel bei 1.260 USD in Kürze touchiert werden dürfte. Dort erscheint eine Stabilisierung bzw. gar eine größere Erholungsbewegung gegeben. Bullisch ist´s nach aktueller Lage jedoch erst wieder oberhalb von 1.326 USD.

Sollte es gar zu einem weiteren Rückgang unter das Level von 1.260 USD kommen, wäre die Gefahr anhaltender Preisschwäche bis 1.210 USD und darunter bis 1.160 USD durchaus einzukalkulieren.

Open in new window
Quelle Charts: Tradesignal Web Edition


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"