Suche
 
Folgen Sie uns auf:

BlackRock lobt Gold als Absicherung und Diversifikation

08.01.2019  |  Redaktion
Gold könnte weitere Zunahmen verzeichnen, während das Weltwirtschaftswachstum abflacht und die Aktienmarktvolatilität bestehen bleibt, berichtet Bloomberg. Gleichzeitig wird zudem erwartet, dass die Federal Reserve ihre Politik in diesem Jahr lockern wird, so ein Vermögensverwalter von BlackRock Inc., der Gold als effektive Absicherung empfindet.

"Rezessionsängste sind höchstwahrscheinlich überzogen, aber ich denke, wir erleben eine Abschwächung", meinte Russ Koesterich, Portfoliomanager des BlackRock Global Allocation Fund. Obwohl BlackRock kein Preisziel gesetzt hat, erhöhte das Unternehmen seine Bullionbestände seit dem dritten Quartal des letzten Jahres mithilfe von ETFs.

"Wir sind konstruktiv gegenüber Gold", so Koesterich in einem Telefoninterview am Freitag. "Wir halten es für eine wertvolle Portfolioabsicherung. Wir sind Mulit-Asset-Investoren: Wir denken über dessen Auswirkung auf das gesamte Portfolio nach. Und derzeit sehen wir den Wert des Goldes in seiner Rolle als Diversifikation."


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"