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EU-Verordnung führt Sorgfaltspflicht für Rohstoffimporteure ein

03.07.2019  |  Redaktion
Laut einer neuen EU-Verordnung müssen sich Importeure von Zinn-, Tantal- und Wolframerzen sowie deren Hüttenprodukten und Gold der Einhaltung einer Sorgfaltspflicht verpflichten, so geht aus einem Bericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hervor.

Diese werde ab dem 1. Januar 2021 wirksam und solle dabei helfen, Risiken innerhalb der Rohstofflieferketten zu vermeiden. Dies beziehe sich unter anderem auf Kinderarbeit während der Förderung oder etwaige Verletzungen der Menschenrechte.

Vor allem Zinn ist für die EU von hoher Bedeutung. Zwei wichtige Zinnproduzenten sind Indonesien und China. Doch auch eine autonome Region in Myanmar, der "Wa-Staat", ist in den letzten Jahren als Zinnproduzent bedeutend geworden und folgt mittlerweile als drittgrößter Produzent von Zinnerz. Dieser Staat befindet sich jedoch unter Kontrolle eines Militärs, das keine aktiven Maßnahmen gegen Kinderarbeit ergreift und teilweise auch durch die Erzförderung finanziert wird.

Das im "Wa-Staat" geförderte Erz wird in China verarbeitet, wo es dann auch in die EU exportiert wird. Deshalb ist es für die Importeure schwierig, die möglichen Risiken einzuschätzen, die sich auf ihre Lieferketten auswirken könnten.

Den vollständigen Bericht der BGR können Sie in PDF-Format hier herunterladen.


© Redaktion GoldSeiten.de



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