Gold gegen Cash: Bald nur noch bis 2.000 Euro anonym möglich
12.07.2019 | Hannes Huster
Bislang kann man in Deutschland Edelmetalle wie Gold oder Silber anonym gegen Barzahlung bis 10.000 Euro Gegenwert erwerben. Nun gibt es einen neuen Gesetzesentwurf, der vorsieht, diese Obergrenze von 10.000 Euro deutlich auf nur noch 2.000 Euro abzusenken: Link.
Sollte dieser Gesetzesentwurf abgesegnet werden, dann müssen die Edelmetallhändler die Personalien bei Geschäften oberhalb dieser Grenze aufnehmen (Privatpersonen) oder bei Firmen die wirtschaftlich Berechtigten festhalten.
Natürlich geht es offiziell um die wichtige Bekämpfung der Terrorfinanzierung und der Geldwäsche:
Auch andere Branchen wie z.B. der Kunsthandel, die Immobilienbranche oder das Glücksspiel werden von dieser Maßnahme betroffen sein. Vor etwa zwei Jahren wurde die Obergrenze in Deutschland bereits von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt.
Kommt nun die Grenze von 2.000 Euro, dann kann man als "freier Bürger" gerade mal eine Unze Gold anonym kaufen. Bei zwei muss man schon seinen Ausweis vorlegen. In Frankreich liegt die Obergrenze übrigens bei nur 1.000 Euro.
Bei unseren Nachbarn in der Schweiz liegt die Obergrenze für den anonymen Edelmetallhandel übrigens bei 25.000 Franken, was ca. 22.400 Euro entspricht.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
Sollte dieser Gesetzesentwurf abgesegnet werden, dann müssen die Edelmetallhändler die Personalien bei Geschäften oberhalb dieser Grenze aufnehmen (Privatpersonen) oder bei Firmen die wirtschaftlich Berechtigten festhalten.
Natürlich geht es offiziell um die wichtige Bekämpfung der Terrorfinanzierung und der Geldwäsche:
Auch andere Branchen wie z.B. der Kunsthandel, die Immobilienbranche oder das Glücksspiel werden von dieser Maßnahme betroffen sein. Vor etwa zwei Jahren wurde die Obergrenze in Deutschland bereits von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt.
Kommt nun die Grenze von 2.000 Euro, dann kann man als "freier Bürger" gerade mal eine Unze Gold anonym kaufen. Bei zwei muss man schon seinen Ausweis vorlegen. In Frankreich liegt die Obergrenze übrigens bei nur 1.000 Euro.
Bei unseren Nachbarn in der Schweiz liegt die Obergrenze für den anonymen Edelmetallhandel übrigens bei 25.000 Franken, was ca. 22.400 Euro entspricht.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.