Lynas Corporation Ltd.: Gute Signale aus Malaysia!
03.08.2019 | Hannes Huster
Gute News heute von Lynas. Die weiteren Strafzölle von Trump gegen China sind ein Pluspunkt für Lynas Corporation, da die Firma der einzige nennenswerte Rare-Earth-Produzent außerhalb von Chinas ist!
Doch auch das Unternehmen selbst kam gestern mit einem positiven Update zu der anstehenden Verlängerung der Produktionsgenehmigung heraus: Link.
Der Premierminister Malaysias gab in einer Pressekonferenz an, dass es keine Voraussetzung für die Lizenzverlängerung mehr sei, dass Lynas die WLP-Rückstände exportieren muss.
Das ist noch keine offizielle Bestätigung, doch eine sehr positive Aussage für uns Aktionäre.
Lynas prüft derweilen mögliche Standorte für eine dauerhafte Entsorgungsanlage dieser Produktionsrückstande in Malaysia.
Die endgültige Entscheidung soll weiterhin Mitte August fallen.
Fazit:
Gute Indikationen die dafür sprechen, dass LYNAS weiterhin in Malaysia produzieren darf. Ich bleibe dabei. Aktie heute gut 6% nach oben:
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
Doch auch das Unternehmen selbst kam gestern mit einem positiven Update zu der anstehenden Verlängerung der Produktionsgenehmigung heraus: Link.
Der Premierminister Malaysias gab in einer Pressekonferenz an, dass es keine Voraussetzung für die Lizenzverlängerung mehr sei, dass Lynas die WLP-Rückstände exportieren muss.
Das ist noch keine offizielle Bestätigung, doch eine sehr positive Aussage für uns Aktionäre.
Lynas prüft derweilen mögliche Standorte für eine dauerhafte Entsorgungsanlage dieser Produktionsrückstande in Malaysia.
Die endgültige Entscheidung soll weiterhin Mitte August fallen.
Fazit:
Gute Indikationen die dafür sprechen, dass LYNAS weiterhin in Malaysia produzieren darf. Ich bleibe dabei. Aktie heute gut 6% nach oben:
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.