Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Lynas Corporation Ltd.: US-Attacke auf chinesisches Monopol

14.12.2019  |  Hannes Huster
Da hat wohl gestern schon der eine oder andere Anleger mehr gewusst, als die Aktie um fast 10% nach oben gesprungen ist.

Heute wurde bekannt, dass das US-Verteidigungsministerium eine Ausschreibung für eine Rare-Earth-Aufbereitungsanlage gestartet hat und natürlich kommt nun Lynas Corporation als Bewerber ins Spiel (Link).

Das ist ein offensichtlicher Angriff auf das Rare-Earth-Monopol der Chinesen und endlich kommen die Amerikaner in die Gänge.

Dieser Schritt war von Amanda Lacaze schon vor Monaten vorbereitet worden, als sie am 20.05.2019 mit dem texanischen Unternehmen BlueLine eine Absichtserklärung für ein Joint-Venture unterzeichnet hat: Link.

Lynas hat vor Monaten bereits einen Fuß in die USA gesetzt und mit BlueLine einen starken Partner ins Boot geholt. Das Schöne an der ganzen Sache ist, dass vermutlich das US-Militär die Kosten für diese Anlage komplett oder für 2/3 übernehmen wird, so zumindest sagen es aktuelle Pressemeldungen (Link)!

Da Lynas derzeit der einzige vernünftige Produzent von seltenen Erden außerhalb von Chinas ist und zudem die unbezahlbare Erfahrung aus den vergangenen Jahren mitbringt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Lynas in dieser Ausschreibung ganz oben auf der Liste steht.


Fazit:

Bislang ist alles mehr oder weniger Spekulation. Doch Lynas will die Anleger auf dem Laufenden halten und ich bleibe dabei, dass Lynas die einzige brauchbare Story im Rare-Earth-Sektor ist. Die anderen Entwicklungsunternehmen können was werden, doch bis dahin vergeht noch viel Zeit.

Lynas nach +10% gestern heute mit weiteren 9% Kursanstieg. Ich halte die Position im Trading-Depot unverändert aus strategischen Gesichtspunkten.

Open in new window

© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV

Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Lynas Rare Earths Ltd.
Bergbau
871899
AU000000LYC6
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"