Deutsche Regierung spitzt ihren Krieg gegen Gold zu
17.01.2020 | Ronan Manly
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Warteschlange vor der Degussa-Filiale in Frankfurt, 24. Dezember
Deutschland geht über die EU-Richtlinien hinaus
Um zu verstehen, warum dies wirklich Teil eines Krieges gegen Gold der deutschen Regierung ist, müssen wir den Hintergrund für dieses Gesetz verstehen. Die Europäische Union (EU), deren Mitglied Deutschland ist, gibt regelmäßig rechtliche Richtlinien zu allen möglichen Themen heraus.
Diese Richtlinien - obwohl sie sich im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten widerspiegeln müssen - schreiben nicht vor, wie sie im nationalen Recht dargestellt werden sollen. So haben Mitgliedsstaaten einen Spielraum, wie sie die Richtlinien in ihre nationalen Gesetze implementieren. Ein solcher Richtlinienbestand sind die EU-Geldwäscherichtlinien, die laut EU das Finanzsystem davor schützen sollen, für Geldwäsche und Terrorfinanzierung benutzt zu werden.
Mitte November 2019 erließ der Deutsche Bundestag ein Bundesgesetz, das eine Änderung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie implementierte. Diese Änderung, bekannt als die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, wurde von der EU 2018 eingeführt. Daraufhin hatten die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 10. Januar 2020 Zeit, diese Änderungen durch die nationale Gesetzgebung in ihrem nationalem Recht widerzuspiegeln. Am 29. November passierte das Gesetz den Bundesrat und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Doch bei dieser Gelegenheit ging die Bundesregierung mit ihrem Gesetz viel weiter als die Anforderungen der neuesten EU-Geldwäscherichtlinie. Besonders was Edelmetalltransaktionen angeht, senkte das neue im November verabschiedete deutsche Gesetz (dessen Entwurf hier als PDF-Datei ist) die Schwelle für Edelmetallkäufe ohne Identitätsprüfung (anonyme Transaktionen) von 10.000 Euro auf 2.000 Euro je Transaktion.
In Deutschland sind anonyme Transaktionen wie diese als "Tafelgeschäfte" bekannt.
Allgemein können sich Tafelgeschäfte auf jegliche Schaltertransaktionen für ein Investment oder ein Wertpapier beziehen, das ein Kunde in physischer Form erhalten kann. Dies könnten auch Inhaberschutzverschreibungen oder Wertpapiere mit Dividendenkupons sowie physische Edelmetallbarren und -münzen sein. Bei diesen Transaktionen, die wörtlich über die "Tafel" oder den Schalter geführt werden, brauchen Kunden kein Konto, um die Transaktion durchzuführen und die Identität des Kunden bleibt anonym. Im Falle von Gold zum Beispiel zahlt der Kunde bar und der Händler oder die Bank händigt ihm Goldbarren oder -münzen aus.
Doch obwohl die EU-Richtlinie von 2018 Edelmetalle gar nicht erwähnte, hielt es die Deutsche Bundesregierung nicht davon ab, die Anonymitätsschwelle für Edelmetalltransaktionen in der 2019er Version ihres Gesetzes dramatisch zu senken; ein Gesetz von dem sie behauptet, es würde die fünfte EU-Geldwäscherichtlinie widerspiegeln.
Lange Schlangen vor einer Goldhandlung in Stuttgart am 30. Dezember. Quelle.