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Deutsche Regierung spitzt ihren Krieg gegen Gold zu

17.01.2020  |  Ronan Manly
- Seite 4 -
Krieg gegen Gold - Krieg gegen die Wahrheit

Die Antwort auf Frage 6b liest sich unglaublich und torpediert wirklich jede Behauptung, dass die deutsche Regierung Edelmetalltransaktionen wegen Geldwäsche ins Visier nehmen brauche.

Frage 6 b): In wie vielen Melde- bzw. Straffällen gab es einen Bezug zu Edelmetallen?

Antwort: Von 59.845 verzeichneten Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hatten im Jahr 2017 64 einen Bezug zu Edelmetallen.

Im Jahr 2018 hatten von insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen an die FIU 175 einen Bezug zu Edelmetallen.


Im jüngsten Zweijahresabschnitt hatten von 137.097 Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nur 239 Fälle einen Bezug zu Edelmetallen. Das sind lediglich 0,17%. Doch Moment, es wird noch lächerlicher. Von diesen 239 Fällen, die der FIU gemeldet wurden und einen Bezug zu Edelmetallen haben, drehten sich lediglich vier um Beträge unter der bereits gültigen Schwelle von 10.000 Euro. Nur vier Fälle.


Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler äußert sich dazu:

"Wenn lediglich wegen vier konkreten Fällen die Regierung die Schwelle für Tafelgeschäfte absenkt, dann zeigt das die ganze Absurdität der Verschärfung."


Frage 6 c): Wie häufig und in welchem Umfang wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren das Tafelgeschäft für Geldwäsche benutzt?

Antwort: Über die Häufigkeit der Nutzung sogenannter „Tafelgeschäfte“ zum Zwecke der Geldwäsche liegen keine statistischen Daten vor.


Frage 7: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, „dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für Identifizierungspflichten von 10.000 Euro stattfindet und offensiv damit geworben wird, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden kann“?

Antwort: Die Herabsetzung des Schwellenbetrages stützt sich auf Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung, bei der Aufsichtsbehörden der Länder ebenso wie Polizeien und Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ihre Erkenntnisse eingebracht haben.

Danach ist im Bereich Edelmetallhandel ein starker Bargeldverkehr unterhalb des nach bisheriger Rechtslage geltenden Schwellenbetrages von 10.000 Euro zu beobachten. Zugleich ist im Bereich des Edelmetallhandels von einem erhöhten Geldwäscherisiko auszugehen.

Edelmetalle bieten als Produkt - vergleichbar Bargeld - eine hohe Anonymität und eignen sich zur Anlage großer Vermögenswerte bei überdurchschnittlicher Wertstabilität, einfacher Verbringungsmöglichkeit und globaler Akzeptanz.


Frage 8: Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung aus der niedrigeren Obergrenze für Tafelgeschäfte?

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung z. B. den Umfang der Geldwäschegeschäfte, die durch die neue Obergrenze verhindert werden würden?

Antwort: […] Die Regelung ist insbesondere erforderlich, um mögliche Umgehungsgeschäfte und die künstliche Aufsplittung von Transaktionen („Smurfing“) zu unterbinden.

Der Handel mit Gold ist aufgrund seiner beliebigen Stückelung von Transaktionen ohne Wertverlust und die hohe Akzeptanz als Zahlungsmittelersatz besonders anfällig für Geldwäsche.

Mit der Herabsetzung wird ein Schwellenbetrag gewählt, bei dem davon auszugehen ist, dass für Scheideanstalten und Händler eine künstliche Verkleinerung des Abgabegewichts [des Metalls ] mit dem Ziel des Unterschreitens der Schwelle wirtschaftlich unattraktiv erscheint [wirtschaftlich unattraktiv als kleinere Barren und Münzen].


Frage 11: Welche Obergrenze für Tafelgesetze ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der vierten EU-Geldwäscherichtlinie mindestens vorgesehen?

Frage 11 a): Wieso geht die Bundesregierung über die in der vierten EU-Geldwäscherichtlinie mindestens vorgesehene Obergrenze von 10.000 Euro hinaus?

Antwort: Die Bundesregierung schlägt mit dem am 31. Juli 2019 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes [...] die Herabsetzung des Schwellenwertes […] [als] eine risikoorientierte Erweiterung der Sorgfaltspflichten von Edelmetallhändlern [vor]. Die Herabsetzung des Schwellenbetrages stützt sich auf Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse der Bundesregierung. Diese rein nationalen Erkenntnisse bieten keine Grundlage für eine EU-weite Regelung.


Frage 12: Wie bewertet die Bundesregierung die letzte Änderung des Geldwäschegesetzes vom 26. Juni 2017, bei der die Obergrenze von anonymen Edelmetallgeschäften von 14.999,99 Euro auf 9.999,99 Euro gesenkt wurde?

Frage 12 a): Wie hat sich die letzte Änderung auf das Tafelgeschäft in Deutschland ausgewirkt?

Frage 12 b): In welchem Umfang konnten Geldwäschegeschäfte via Edelmetall dadurch nach Schätzungen der Bundesregierung verhindert werden?

Antwort: Die geldwäscherechtliche Aufsicht über den Handel mit Edelmetallen liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen daher keine aufsichtsrechtlichen Erkenntnisse zu den Fragen a. und b. zur Entwicklung des Tafelgeschäfts und die Verhinderung von Geldwäschefällen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.



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