Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Prägestätten setzen Produktion aufgrund Grippevirus aus

23.03.2020  |  Redaktion
Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie hat die Royal Canadian Mint beschlossen, temporär die Produktion anzuhalten. Diese Regelung tritt ab dem 20. März 2020 in Kraft und soll voraussichtlich zwei Wochen andauern, so heißt es von der Prägestätte.

Dies ist Teil der Bemühungen, die dortige Arbeitsweise zu modifizieren und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten sicherzustellen.

Käufe sind weiterhin möglich, doch die erworbenen Produkte werden sicher bei der Mint verwahrt, bis Lieferoperationen wiederaufgenommen werden. In zwei Wochen soll eine modifizierte Produktion aufgenommen werden, um die Risiken für Angestellte zu reduzieren. Numismatische Sammlermünzen würden jedoch länger ausgesetzt werden, da man den Handel priorisiere.

Außerdem haben bereits die drei im schweizerischen Kanton Tessin ansässigen Barrenproduzenten Argor, Valcambi und Pamp ihre Produktion einstellen müssen, da aufgrund der Corona-Krise die allermeisten Industriebetriebe behördlich schließen mussten.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"