Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Rand Refinery: Goldlieferketten in Südafrika gestört

27.03.2020  |  Redaktion
Die Rand Refinery stoppte ihre Lieferungen nach London aufgrund fehlender kommerzieller Flüge und verstärkte somit die Störungen am physischen Bullionmarkt, so berichtet BNN Bloomberg. Die Raffinerie erklärte, man würde andere Pläne und alternative Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Lieferverpflichtungen erfüllen zu können.

"Die Lieferung von den etablierten Minen auf dem afrikanischen Kontinent zur Raffinerie ist derzeit gestört" so CEO Praveen Baijnath. "Wir arbeiten hart mit unseren weltweiten Logistikdienstleistern, um eintreffende und ausgehende Lieferungen handhaben zu können."

Er spezifizierte nicht, wie viel Gold betroffen sein könnte. Dennoch ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie stark die Lieferkette durch den Coronavirus durcheinandergebracht werden kann.

Die Rand Refinery hatte zuvor angekündigt, ihre Operationen während eines nationalen Lockdowns herunterzufahren. Baijnath meinte jedoch, dass es wichtig sei, weiterhin etwas Metall zu verarbeiten, da Gold eine wichtige Quelle ausländischen Umsatzes sei.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"