Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Platin: Weitere Erholung in Arbeit

01.04.2020  |  Thomas May
Der bei Platin Mitte Februar begonnene massive Abverkauf konnte zuletzt im Bereich von 550 USD gestoppt werden und in eine Erholung übergehen. Im Rahmen dieser nicht minder steilen Aufwärtsbewegung gelang der Pullback an das Tief des Jahres 2018 bei 751 USD. Dort stoppte die Erholung. In den vergangenen Tagen stabilisierte die Käuferseite allerdings das Edelmetall oberhalb der 700 USD-Marke auf hohem Niveau.


Charttechnischer Ausblick:

Aktuell deutet sich eine bullische Konsolidierung in Form eines absteigenden Dreiecks an. Sollte die Oberseite der Formation bei aktuell 735 USD überschritten werden, könnte sich die Erholung bis 751 USD ausdehnen. Ein Bruch der Marke würde einen zusätzlichen Aufwärtsschub auslösen und zu Zugewinnen bis 786 USD führen können.

Abgaben unter 711 und 701 USD hätten dagegen das Ende der Konsolidierungsphase zur Folge und dürften weitere Verkäufe bis 676 und 643 USD nach sich ziehen.

Open in new window

© Thomas May



Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"