Apollo Minerals Ltd.: Lang ersehnte Genehmigung ist da
11.05.2020 | Hannes Huster
Apollo gab heute bekannt, dass die lang ersehnte "Mining Convention" von der Regierung in Gabun abgesegnet wurde: Link.
Apollo Minerals konnte die wichtige Mining Convention erhalten, was rechtliche Sicherheit bedeutet und somit ist Apollo nun im Earn-In-Verfahren für das Projekt und auch der Projekt-Manager.
Auf die Ausschreibungen für das erste Bohrprogramm hat man diverse Angebote von guten Bohrfirmen erhalten und arbeitet schon am logistischen Ablaufplan.
Von den sehr oberflächennahen Zink- und Bleivorkommen auf dem Projekt wurden bislang nur vier mit Bohrungen getestet, der Rest blieb unberührt. Insgesamt wurden bislang 18 Ziele identifiziert!
Das Management von Apollo vermutet ein sehr großes Zink-Blei-System mit hohen Gehalten nahe der Oberfläche.
Es gibt nun endlich auch einen neuen Anhörungstermin für das Gold-Wolfram-Projekt in Frankreich.
Dieser ist für den 19. Mai angesetzt und danach muss das Gericht innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung bekanntgeben, sollte es keine "Corona-Verzögerung" geben:
Fazit:
Die vollständige Genehmigung für das Zink-Projekt hat nun einige Monate gedauert und nimmt das Genehmigungsrisiko aus der Aktie. Nun kann Apollo guten Gewissens dort Geld in die Exploration stecken.
Wie die Entscheidung in Frankreich ausgeht bleibt ungewiss. Wie berichtet, haben Projektgegner gegen die von der Regierung (!) ausgestellten Minenlizenz geklagt und zunächst Recht bekommen. Anschließend hat das Minenministerium und Apollo zusammen gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt. So etwas kann einem auch nur in Europa passieren. Jede positive Entwicklung wäre ein Bonus.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.
Apollo Minerals konnte die wichtige Mining Convention erhalten, was rechtliche Sicherheit bedeutet und somit ist Apollo nun im Earn-In-Verfahren für das Projekt und auch der Projekt-Manager.
Auf die Ausschreibungen für das erste Bohrprogramm hat man diverse Angebote von guten Bohrfirmen erhalten und arbeitet schon am logistischen Ablaufplan.
Von den sehr oberflächennahen Zink- und Bleivorkommen auf dem Projekt wurden bislang nur vier mit Bohrungen getestet, der Rest blieb unberührt. Insgesamt wurden bislang 18 Ziele identifiziert!
Das Management von Apollo vermutet ein sehr großes Zink-Blei-System mit hohen Gehalten nahe der Oberfläche.
Es gibt nun endlich auch einen neuen Anhörungstermin für das Gold-Wolfram-Projekt in Frankreich.
Dieser ist für den 19. Mai angesetzt und danach muss das Gericht innerhalb von 30 Tagen eine Entscheidung bekanntgeben, sollte es keine "Corona-Verzögerung" geben:
Fazit:
Die vollständige Genehmigung für das Zink-Projekt hat nun einige Monate gedauert und nimmt das Genehmigungsrisiko aus der Aktie. Nun kann Apollo guten Gewissens dort Geld in die Exploration stecken.
Wie die Entscheidung in Frankreich ausgeht bleibt ungewiss. Wie berichtet, haben Projektgegner gegen die von der Regierung (!) ausgestellten Minenlizenz geklagt und zunächst Recht bekommen. Anschließend hat das Minenministerium und Apollo zusammen gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt. So etwas kann einem auch nur in Europa passieren. Jede positive Entwicklung wäre ein Bonus.
© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"
Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV
Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.