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Staatshilfe oder Eigenleistung

12.09.2020  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer
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    Dies legt den Verdacht nahe, dass die Corona-Epidemie von den südeuropäischen Schuldenstaaten, den Pleitebanken und der internationalen Hochfinanz als einmalige Chance gesehen und genutzt worden ist. Ohne Corona-Schock hätte Merkel - wie sie selbst sagte - auch im Bundestag für die Schuldenunion keine Mehrheit erwarten können.

    Mit Corona wurde also die Finanzsouveränität der Euro-Länder an das Zentralkomitee in Brüssel abgegeben und die Schuldenhaftung Deutschlands für alle Schulden aller Länder, aller Banken und aller Unternehmen in Europa beschlossen.

    Einen größeren Schaden hat keine Regierung seit Hitler dem deutschen Volke zugefügt.

Unsere Regierung weiß, dass sie für den Absturz unserer Wirtschaft und von Millionen Firmen verantwortlich ist und versucht nun, durch ebenso unverantwortliche Geldsummen mit der Gießkanne die zusammenbrechenden Firmen mit Geschenken (für Soloselbständige), Beteiligungen (für Konzerne) oder Darlehen (für den Mittelstand) zu mildern. Milliardenbeträge spielen dabei keine Rolle mehr.

Als Finanzwissenschaftler wissen wir, dass alles, was die Regierung gibt, vorher oder nachher doppelt (wegen der Bürokratie- und der Durchlaufkosten) von den Bürgern abkassiert werden muss. Flächendeckende Hilfen sind deshalb nicht nur in Europa, sondern auch national finanzwissenschaftlich falsch, weil sie solide und unsolide Firmen gleichermaßen bedenken und damit das Ausscheiden der veralteten oder verschuldeten Unternehmen verhindern zu Lasten neuer, zukunftsfähiger Betriebe.

Wer das Abfallen der Blätter im Herbst verhindern will, kann auch keine Frühjahrsblüte erwarten. Nur harte Auslese hält uns im internationalen Wettbewerb vorne.

Statt dass die Verwaltung die Wirtschaft unwirtschaftlich zu sanieren versuchen darf, hätte man die Eigenkräfte der Wirtschaft jetzt besonders stärken müssen. Dafür gäbe es zwei Möglichkeiten:
    I. Um den Lockdown-Umsatz und Liquiditätsausfälle auszugleichen, sollte der Staat die Umsatzsteuer nicht mehr als Vorsteuer bei Rechnungslegung, sondern bei Zahlungseingang fällig stellen. Praktisch sind nämlich die vor Eingang des Rechnungsbetrages bei den Betrieben und vorab ans Finanzamt überwiesenen Umsatzsteuern ein Darlehen, welches die Betriebe im Durchschnitt mit 16 bis 19% ihres Umsatzes belastet. Insgesamt machten diese Vorauszahlungen im Jahr 2019 = 176,7 Milliarden Euro aus (Destatis), haben also unsere Unternehmen dem Staat in dieser Höhe Darlehen geben müssen, wozu die meisten nach dem Wirtschaftsstopp nicht mehr in der Lage sind.

    Der Staat sollte also den von ihm den Firmen durch den Lockdown gemachten Schaden erst einmal durch Verzicht auf das Umsatzsteuerdarlehen wieder ausgleichen. Dies wäre billiger als mit der Gießkanne Steuern zu verteilen und wäre zudem gerechter, weil die Vergünstigung der Eigenleistung der Betriebe entspricht.

    II. Die mittelständischen Personalunternehmen haben durch Basel III die größten Kreditschwierigkeiten, weil sie nicht wie die Kapitalgesellschaften Sachkredite, sondern nur Personalkredite bekommen und sie diese mit Privatvermögen absichern müssen. Ludwig Erhard hat beim Wiederaufbau Deutschlands den Eigenaufbau der Betriebe dadurch geschafft, dass er den Gewinnbegriff nur auf die Ausschüttungen bezog, nicht auf die innerbriebliche Wertschöpfung.

    Die Ausschüttungen sind aber in den Personalunternehmen geringer als in den Kapitalgesellschaften. Der Unternehmer lässt sein Geld am liebsten im Unternehmen. Auf diese Weise hat Deutschland aus dem Nichts ein Wirtschaftswunder mit eigenkapitalfinanzierten starken Betrieben geschaffen, die Krisen-Korrekturen aushalten konnten.

    1956 haben die Banken Kredite loswerden wollen und die Besteuerung aller im Unternehmen produzierten internen Überschüsse durchgesetzt. Nun sind die Betriebe ohne Eigenkapital konjunkturanfällig. Es wäre billiger, den Betrieben ihr Eigenkapital zu lassen als ihnen erst über 65 % der Erträge abzusteuern und nachher einen Bruchteil nur als Darlehen wiederzugeben. Im Übrigen würde dies auch die Auslese der Betriebe marktwirtschaftlich gestalten. Ein Betrieb, der nichts verdient kann auch keine Investitionen finanzieren. Wer dagegen viel verdient, kann viel investieren und viele neue Arbeitsplätze schaffen.

    Viele starke Betriebe brauchen wir gerade in der Krise, damit wir das Firmensterben der Depression reduzieren.

Trotz aller oben genannten Fehlsteuerungen gäbe es also noch Möglichkeiten, das Schlimmste zu verhindern. Dazu braucht es ein Umdenken der verwaltungswirtschaftlichen Mentalität unserer Regierung unter Anerkennung der marktwirtschaftlichen Freiheit und Selbstverantwortung unserer Wirtschaftsteilnehmer. Bleibt die Regierung bei ihrem verwaltungswirtschaftlichen Kurs, werden die eigenverantwortlichen Wettbewerber in den marktwirtschaftlicheren Ländern der Erde unsere Bertriebe überholen, wird der wirtschaftliche Abstieg Deutschlands - wie in allen sozialistischen Systemen - unaufhaltsam.


© Prof. Dr. Eberhard Hamer


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