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EU-Finanzen: Geldregen aus Betrug

14.08.2021  |  Prof. Dr. Eberhard Hamer
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Begründet wurde dies mit den Wirkungen der Corona-Krise und mit angeblich notwendigen Umweltschutzinvestitionen; - in Wirklichkeit aber bedeutete dies für Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland nur, Haushaltslöcher zu stopfen und deren Konkursverschleppung.

Niemand dachte noch, als Merkel "zur Besprechung von EU-Maßnahmen" im Vorjahr nach Paris flog und die Ablehnung von Euro-Bonds bestätigte, dass innerhalb eines Tages Macron sie um 180 Grad in Richtung Schulden- und Fiskalunion umgedreht hätte. Welche Mächte dahinter standen, wissen wir bis heute noch nicht.

Begründet wurde dieser Fonds mit der Ausnahmeregelung des Art. 175 Abs. 3 AEUV, welcher nur für Ausnahmefälle eine "Aufbau- und Resilienzfazilität" als einmalige Ausnahmemaßnahme in einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation erlaubt.

Im Bundestag erhofften sich die Gegner der europäischen Finanzzentralisierung Hilfe vom Bundesverfassungsgericht, welches vor einigen Monaten der Europäischen Zentralbank bereits unbeschränkte Schuldenfinanzierung untersagte und diese verpflichtet hatte, dem Bundestag die Haftungssumme genau zu begründen.

Der AfD-Gründer und Europaabgeordnete Prof. Lucke und andere hatten dann wiederum eine "Einstweilige Verfügung" gegen den 750 Milliarden-Fonds beantragt mit der Begründung, dass wer solche gigantischen Summen ausgebe, dafür Einnahmen haben müsse, für die die EU keine Kompetenz habe und dass diese angeblich nur bis 2025 geltende Einmalmaßnahme praktisch den Übergang in eine Schulden- und Finanzunion darstelle.

Das Bundesverfassungsgericht solle deshalb die Zustimmung des Bundestages stoppen. Dieser Eilantrag wurde allerdings abgewiesen, nachdem die Telefonleitungen zwischen Berlin und Karlsruhe heißgelaufen waren. Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht, dessen Richter vor allem nach politischen statt nach fachlichen Gründen ausgesucht werden, im Sinne seiner politischen Wohltäter entschieden.

Am 18. Juni kam als einer der letzten Punkte abends noch eine notwendige Zustimmung (Art. 23 Abs. 3 GG) zur Auszahlung von Geldern der "Next Generation EU" durch die EU unter dem Namen "Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz / ERATG" auf die Tagesordnung des Bundestages und wurde gegen die Stimmen der AfD sowie der Schäffler-Gruppe der FDP und 11 CDU-Abgeordneten beschlossen, also praktisch die Auszahlung von 800 Milliarden Euro an die Mitgliedsländer mit deutscher Gesamthaftung auf alles genehmigt.

Dieser Zustimmungsbeschluss des Bundestages ist nun der entscheidendste Schritt zur Kompetenzverlagerung der Finanzsouveränität aus den Mitgliedsländern auf die EU, weil damit die Schulden vergemeinschaftet werden ⁹, weil die EU damit Finanzkompetenz oberhalb der Mitgliedsländer bekommt und weil derjenige (die EU), der für solche Ausgabesummen ermächtigt wurde, zwangsläufig auch Einnahmekompetenz bekommen muss, um diese Ausgaben überhaupt finanzieren zu können.

Der 18. Juni 2021 wird als ein entscheidender Zentralisierungstag in die EU und in die europäische Geschichte eingehen, denn die Zustimmung der 22 Empfängerländer ist ihr Vorteil, die Zustimmung des Hauptzahlers Deutschland dagegen unser finanzieller Selbstmord.

Wer nämlich die Haftung für 800 Milliarden Euro übernimmt und weiß, dass die übrigen Mithafter nichts haben, nichts zahlen können und wollen und somit der größte Teil der Gesamthaftung der Schuld beim solidesten Schuldner hängenbleibt, der weiß auch, dass eine deutsche Zustimmung das ganze Projekt der EU tragen - finanzieren - muss.

Der ehemalige Sparkassenangestellte Schäuble hat uns belehrt, dass „Bürgschaft keine Zahlung“ sei. Ähnliche dumme Sprüche kamen von den Befürwortern der Auszahlungsgenehmigung, von CDU, SPD, FDP, vor allem von den Grünen. Dass die AfD dagegen war, wurde ihr als "Europafeindlichkeit" und Rechtsextremismus angekreidet. Und dass sie nun Klage beim Bundesverfassungsgericht dagegen einlegt, wird uns nach bisherigen politischen Verhaltensnormen des Bundesverfassungsgerichts nichts bringen, weil das Urteil "mangels Eilbedürftigkeit" (BVerfG) erst in Jahren kommen wird, wenn es von den Fakten längst überholt ist.

Unser Staat hat also jetzt nicht nur die eigenen Schulden von 300 Milliarden Euro, sondern auch zusätzliche 800 Milliarden Euro EU-Ausbaufonds. Zu diesen 1,1 Billionen kommen noch die Schulden der EZB für die wertlosen Bonds der Pleitestaaten und der Verlust von ca. zwei Billionen Darlehensschulden, welche die Pleiteländer auf unsere Kosten an die EZB weitergereicht haben.

Mit dem Auszahlungsbeschluss hat der Bundestag in nur einer Sitzung eine Finanzbombe platzten lassen, welche alle Sparmaßnahmen dieser und künftiger Regierungen sinnlos macht. Was bringt es, ein, zwei oder drei Millionen oder Milliarden zu sparen, wenn man für mehr als 3 Billionen Schulden haftet?

Ebenso werden sich Rentner, Kranke und Sozialhilfeempfänger und die wohlstandsverwöhnte Jugend in den nächsten Jahren fragen, warum ihnen die Staatsleistungen um Millionen oder Milliarden gekürzt werden müssen, wo doch unsere CDU/SPD-Regierung und ihre Diener im Bundestag Billionenschulden für andere leichtfertig übernommen haben.

Und der deutsche Mittelstand, dem schon jetzt die höchsten Steuern und Sozialabgaben der Welt abgezwackt werden, der die höchsten Energiekosten zahlen muss und der jeden Tag hören muss, dass er mehr für die rot-grüne Umverteilung leisten müsse, wird sich wiederum als Verlierer der schwarz-rot-grün-gelben Politik sehen - soll sie aber dennoch wieder wählen.

Das für unsere Zukunft tödlichste "Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz" zum Nutzen der EU hat nicht nur einen unverständlichen Decknamen für den eigentlichen Zweck der Zahlungsfreigabe bekommen, sondern wurde auch von den mit 141 Millionen durch die Regierung bestochen Medien vorsätzlich nicht thematisiert, zumeist nicht einmal erwähnt.

Der Haftungs-Betrug unserer Politiker am Bürger hat - weil nicht erwähnt - dadurch auch keine Wellen und keine Wut erzeugt, was sicher für die kommende Wahl schädlich gewesen wäre.


© Prof. Dr. Eberhard Hamer
Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V.


¹ Nicht ein gewähltes, sondern eine Politkommission wie in der Sowjetunion von Kommissaren mit einer nicht gewählten, sondern ebenfalls vom Finanzsyndikat ernannten Präsidentin
² Mit Ausnahme einzelner Zölle
³ Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
⁴ Europäischer Stabilitätsfonds
⁵ Die erste Griechenland-Hilfe bei 180 Mrd. Schulden bestand aus 80 Mrd. Erlass und 100 Mrd. Darlehen. Inzwischen hat Griechenland über 600 Mrd. Schulden und ist schwächer als vorher.
⁶ Artikel des EU-Vertrages
⁷ Europäischer Stabilitätsmechanismus. Im Volksmund: Europäisches Schuldenmonster
⁸ Schäffler/Hamer „Warum lassen wir das geschehen?“, Hannover 2018, S. 13
⁹ Obwohl alle Abstimmungsparteien vorher gegen Euro-Bonds gewettert haben



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