Afghanistans Gold bei der NY Fed: 1.731 alte Barren, die seit 1939 gehalten werden
30.08.2021 | Ronan Manly
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Diese Bewertungsanpassung des afghanischen Goldes bei der New Yorker Fed ist nicht neu und wurde erstmals im Jahresabschluss der afghanischen Zentralbank für das Jahr bis zum 20. März 2009 (Jahresende zum 30. Hoot 1387 im afghanischen Kalender) erwähnt, d.h. die Abschlagsanpassung wurde erst ab 2008 auf das afghanische Gold angewandt.
Damals, im Jahr 2008, besaß die DAB noch 703.004,944 Feinunzen Gold im Tresor der New Yorker Fed in Manhattan, also genau die gleichen Goldbarren, denn zwischen 2008 und 2021 wurde vom DAB kein Gold gekauft oder verkauft.
Exakt 1.731 alte Goldbarren
Ein Jahr zuvor, im Jahr 2007, war die afghanische Zentralbank noch transparenter: Anmerkung 4 des Jahresabschlusses der DAB für das Jahr bis zum 20. März 2007 (29. Hoot 1385 im afghanischen Kalender) zeigt, dass die afghanische Zentralbank 1.731 Goldbarren bei der Federal Reserve Bank of New York hält. Dies entsprach genau, wie in jedem anderen Jahr, 703.004,944 Feinunzen. Jetzt wissen wir also, dass die 703.004,944 Unzen Gold, die die DAB im Tresor der New Yorker Fed aufbewahrt, in Form von 1.731 Goldbarren vorliegen. Die 1.731 Goldbarren sind in der nachstehenden Abbildung zu sehen:
Diese 1.731 Goldbarren, die der afghanischen Zentralbank gehören, wurden nun (im August 2021) vom US-Finanzministerium über die FRB New York "eingefroren." Ein Blick in den Jahresabschluss 2004 der DAB (Jahresende 19. März 2004 / 29 Hoot 1382) finden wir, dass die 703.004,944 Unzen Gold der afghanischen Zentralbank (in Form von 1.731 Goldbarren) bei der Federal Reserve Bank of New York als unverzinsliche Einlage gehalten werden. In Anmerkung 4 des Jahresabschlusses 2004 mit dem Titel "Gold in der Federal Reserve" heißt es:
"Die Goldreserven der DAB sind unverzinslich bei der New Yorker Federal Reserve Bank hinterlegt."
Siehe Bildschirmfoto unten:
Diese "unverzinsliche Einlage" ist eine beunruhigende Formulierung, da sie darauf hindeutet, dass das Gold der afghanischen Zentralbank nicht im Rahmen einer Verwahrungsvereinbarung verwahrt wird, bei der die DAB als Hinterleger und die FRB New York als Verwahrer auftritt, sondern dass es sich vielmehr um eine Einlage handelt, bei der der Einleger nicht das volle Eigentum behält.
Bildquelle: BullionStar, RT.com