Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Afghanistans Gold bei der NY Fed: 1.731 alte Barren, die seit 1939 gehalten werden

30.08.2021  |  Ronan Manly
- Seite 3 -
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dies das geringste Problem der afghanischen Zentralbank, aber es stellt sich die Frage, ob die Goldlagerungsvereinbarung zwischen der DAB und der Federal Reserve Bank of New York der DAB den vollen Rechtsanspruch und das unbelastete Eigentum an den 1.731 Goldbarren verschafft, oder ob es sich bei dem Gold lediglich um eine Einlage handelt, mit der die FRB tun und lassen kann, was sie will, z.B. es verleihen, verleasen oder mit einer Geschäftsbank wie JP Morgan tauschen.


Vor dem Zweiten Weltkrieg: So alt wie die Berge

Seit wann hält die afghanische Zentralbank bei der NY Fed eine unveränderte Menge von 703.004,944 Unzen Gold in Form von 1.731 alten Goldbarren des US Assay Office? Verblüffenderweise wird diese Frage auch durch einen Blick in den Jahresabschluss 2004 des DAB beantwortet, ebenfalls in Anmerkung 4, aus der hervorgeht, dass das Gold der afghanischen Zentralbank 1939 bei der Federal Reserve Bank of New York hinterlegt wurde, also vor 82 Jahren! Konkret heißt es in Anmerkung 4 des Jahresabschlusses 2004 des DAB, dass

"Die jährliche zusätzliche Differenz zwischen dem Goldbewertungskurs am Jahresende und dem Bewertungskurs von 35 Dollar je Feinunze im Jahr 1939, als das Gold hinterlegt wurde, wird als nicht realisierter Bewertungsgewinn oder -verlust in den Erträgen ausgewiesen."

Dies ist kein Tippfehler. Sie haben das richtig gelesen. Das afghanische Zentralbankgold bei der NY Fed wurde 1939 dort hinterlegt, was mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs zusammenfällt. Die nicht realisierte Wertberichtigung für das DAB-Gold über den Anschaffungspreis von 35 Dollar je Unze hinaus wird auch in den Rechnungslegungsgrundsätzen des DAB-Abschlusses bestätigt, wo es heißt:

"(c) Goldreserven: Monetäres Gold, das als Teil der Devisenreserven der DAB in den Tresoren der Federal Reserve Bank in New York gehalten wird, wird als ein monetäres Instrument betrachtet.

Es wird zu den notierten Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Die Differenz zwischen dem notierten Marktpreis am Bilanzstichtag und dem ursprünglichen Marktkurs von 35 USD je Unze zum Zeitpunkt des Erwerbs wird als nicht realisierter Neubewertungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam verbucht."

Auch im Jahresabschluss 2004 ist unter "Kapital und Rücklagen" die massive Anpassung zu sehen, die den "kumulierten nicht realisierten Netto-Neubewertungsgewinnen auf Goldreserven" zugeschrieben wird und die der Differenz zwischen dem Marktpreis und dem Anschaffungspreis von 35 USD je Unze im Jahr 1939 entspricht.

Diese sehr alten Goldbarren des US Assay Office wurden immer in Schmelzen hergestellt. Schmelzen sind Chargen von Goldbarren, in der Regel zwischen 18 und 22 Barren, die bei der Herstellung mit einer Schmelznummer und einem Feingehalt gestempelt, aber als eine Gewichtseinheit angegeben wurden. Das US Assay Office stellte sowohl 0,995er Feingoldbarren als auch Münzbarren als Schmelzen her. Die Goldbarren in einer Schmelze werden in der Regel zusammen gelagert, es sei denn, die Schmelze wurde "zerbrochen." Das Federal Reserve Board sagt Folgendes über 0,995-Feingoldschmelzen:

"US-Assay-Office-Barren werden wie Barren in anderen Ländern in Schmelzen oder einer Reihe von Barren hergestellt, die nacheinander nummeriert werden. Zum Beispiel enthält die Schmelze Nr. I 20 Barren. Daher sind die Barren mit 1-1, 1-2, etc... , 1-20 gestempelt.

US-Assay-Office-Barren sind Goldbarren, die ursprünglich vom US Assay Office ausgegeben wurden und die, wenn sie ursprünglich in Form einer Schmelze ausgegeben wurden, als vollständige Schmelze wieder deponiert werden. Diese Barren werden nicht eingeschmolzen und geprüft. Sie wiegen etwa 400 Feinunzen, haben einen Feingehalt von 0,995 (99,5% Reinheit oder besser) und werden als vollständige Schmelze ausgegeben.

Wenn ein US-Assay-Office-Barren aus einer Schmelze entfernt wurde, wird er als verstümmelter US-Assay-Office-Barren bezeichnet."



Tag Team USA: Einfrieren - Entsperren - Einfrieren

Zu Beginn dieses Artikels wurde erwähnt, dass es nicht das erste Mal ist, dass die Goldbestände der afghanischen Zentralbank im Tresor der Federal Reserve Bank of New York vom US-Finanzministerium eingefroren wurden.

Denn dieselben Goldbestände der DAB wurden bereits im Juli 1991 vom US-Finanzministerium eingefroren und dann im Januar 2001 wieder freigegeben. Dass es sich um dieselben 703.004,944 Unzen DAB-Gold handelt, die 1999 eingefroren wurden, geht aus der Erklärung des US-Finanzministeriums vom 24. Januar 2001 hervor, als das US-Finanzministerium beschloss, das Einfrieren des Goldes aufzuheben, und von der "Freigabe von Gold im Wert von etwa 193 Millionen Dollar" sprach.

Open in new window
Bildquelle: BullionStar, RT.com


Bei einem Goldpreis von 274,5 Dollar am 23. Januar 2001 entsprachen diese 193 Millionen Dollar 703.000 Unzen Gold. Die Pressemitteilung des US-Finanzministeriums vom 24. Januar 2001 mit dem Titel "Finanzministerium unterzeichnet Lizenz zur Freigabe eingefrorener afghanischer Vermögenswerte" ist im Folgenden wiedergegeben:

"Gestern unterzeichnete das Finanzministerium eine Lizenz, die die Federal Reserve ermächtigt, die 1999 gemäß der Executive Order 13129 eingefrorenen Vermögenswerte der afghanischen Regierung freizugeben. Die von Richard Newcomb, Direktor des Office of Foreign Assets Control des Finanzministeriums, unterzeichnete Lizenz gibt die Kontrolle über die Vermögenswerte an die neue afghanische Interimsbehörde (AIA) ab.

Mit der Genehmigung werden rund 193 Millionen USD in Gold und 24 Millionen USD in anderen Vermögenswerten der afghanischen Zentralbank bei der Federal Reserve Bank of New York freigegeben. Die Vermögenswerte waren im Rahmen der Exekutivanordnung von 1999 blockiert worden, mit der alle mit dem Taliban-Regime verbundenen Vermögenswerte eingefroren wurden."


Unter der Exekutivanordnung 13129 vom 4. Juli 1999, die vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton unterzeichnet wurde, wurde das DAB-Gold bei der FRB in New York 1999 vom US-Finanzministerium eingefroren/blockiert. Der damalige US-Finanzminister war Larry Summers, der am 2. Juli 1999 vereidigt wurde. Die Sperrung des afghanischen Goldes wurde am 24. Januar 2001 aufgehoben, nur wenige Tage nach dem Amtsantritt von George W. Bush.

Diese alten afghanischen Goldbarren (falls sie überhaupt noch in den Tresorkäfigen der US-Notenbank existieren) haben also im Laufe der Jahre eine Menge amerikanischer Tag-Team-Aktionen erlebt: Sie wurden 1999 von Clinton und Summers blockiert und eingefroren, 2001 von George Bush Jnr. wieder freigegeben und nun 2021 von Biden und Yellen erneut blockiert. Die Geschichte wiederholt sich. Und niemand außerhalb der Abteilung "Central Bank & International Account Services" der NY Fed wusste bis jetzt, dass die afghanische Zentralbank
  • 1.731 sehr alte Goldbarren im Tresor der FRB New York aufbewahrt.
  • dass dieses Gold von der afghanischen Zentralbank im Jahr 1939 deponiert wurde.
  • dass es sich bei den afghanischen Goldbarren bei der NY Fed nicht um Good Delivery Goldbarren handelt.
  • dass die Abmessungen der Barren darauf hindeuten, dass es sich um alte Goldbarren des US Assay Office handelt.
  • dass die Barren Unvollkommenheiten wie Risse, Sprünge und Löcher aufweisen.

Nun, jetzt wissen Sie es!


© Ronan Manly
BullionStar



Dieser Artikel wurde am 19. August 2021 auf www.bullionstar.com und zuvor auf RT.com veröffentlicht und exklusiv für GoldSeiten übersetzt.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"