Besitzverbot für Metalle
17.05.2022 | Dr. Jürgen Müller
Das Thema 'Goldverbot' wurde bereits von vielen Autoren behandelt. Ich persönlich schließe mich deren Mehrheitsmeinung an, dass diese unpopuläre und wenig effektive Maßnahme heutezutage eher unwahrscheinlich ist, zumal Gold bekanntlich seit 1971 kein Geld mehr ist.
Andere Maßnahmen, wie der Zugriff auf Immobilien z. B. über Zwangshypotheken oder auf Aktiendepots oder andere Bankguthaben sind weitaus effektiver, einfacher durchzusetzen und - für den Staat - gewinnversprechender. Insofern kann man auch invers argumentieren, dass Edelmetalle sogar den besten Schutz vor staatlichen Zwangsmaßnahmen darstellen.
Das Deutsche Grundgesetz (nachfolgend im Vergleich zur Schweizer Bundesverfassung) öffnet hierfür leider auch Tür und Tor:
Während in Deutschland die Höhe einer möglichen Entschädigung per Gesetz geregelt werden kann, und damit der Willkür einer Hand voll Männer und Frauen obliegt, läge die Quote in der Schweiz verfassungsgemäß bei 100 Prozent. Nicht umsonst belegt die Schweiz im weltweiten "International Property Rights Index" (Internationaler Besitzrechtsindex) den ersten Platz [1].
Für Diejenigen, die trotzdem Bedenken haben, empfiehlt sich der Kauf von mehrwertsteuer-belasteten Metallen. Diese werden sehr offensichtlich vom Staat gemäß § 1 Umsatzsteuergesetz als Teil von Lieferungen und Leistungen von Unternehmen angesehen, sind also Teil des Wirtschaftskreislaufes.
Wie immens wichtig dieser Wirtschaftskreislauf für die Finanzierung Deutschlands ist, zeigt die aktuelle Auflistung des Bundesfinanzministeriums, welche Steuerarten welchen Ertrag für den Staat generieren.
Von 203,1 Mrd. Euro Gesamtsteueraufkommen im 1. Quartal 2022 (ohne Gemeindesteuern) entfielen (Quelle: [2])
D. h. 64 Prozent des Steueraufkommens entfallen alleine auf Umsatz und Lohn, knapp 80 Prozent auf die vier genannten Steuerarten. Wie der volksnahe Ludwig Erhard zu sagen pflegte: "Der Schornstein muss rauchen".
Jede Maßnahme, die also den Umlauf von Waren und Dienstleistungen behindert, wirkt sich fatal auf diese Gesamtrechnung aus. Kein Umsatz, keine Arbeit, keine Löhne, kein Einkommen und keine Gewinne der Körperschaften, sprich Unternehmen. Jedem Politiker jedwelcher Couleur sollte dieser Zusammenhang klar sein.
Insofern kann man argumentieren, dass es wesentlich eher Tendenzen geben sollte, bisher umsatzsteuerfreie Waren und Dienstleistungen dieser zu unterwerfen, denn sie in Gänze zu verbieten.
Fazit:
In der Industrie verarbeitete Metalle und Rohstoffe, die schon heute einer Umsatzsteuer unterliegen, sollten auch zukünftig keinen Verboten unterworfen sein. Zu wichtig sind Herstellung und Umlauf von Waren und Dienstleistungen für die Finanzierung eines Staates, zumal sich weitere Steuerarten (Kfz-Steuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Versicherungssteuer, Solidaritätszuschlag etc.) ebenfalls aus diesen herleiten. Bisher umsatzsteuerfreie Waren könnten eher dieser unterworfen werden.
Privatkunden können über Zollfreillager in der Schweiz (Edel) oder in Deutschland (Technologie) alle Metalle dennoch rein netto erwerben. Im Falle der Schweiz ergibt sich neben der Steuerersparnis auch eine sehr zu empfehlende politische Diversifikation in den Rechtsstaat Nr. 1 gemäß internationalem Besitzrechtsindex [1].
© Dr. Jürgen Müller
Einkaufsgemeinschaft für Sachwerte GmbH
www.goldsilber.org
Quellen:
[1] https://www.internationalpropertyrightsindex.org/countries
[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2022-04-22-steuereinnahmen-1-vierteljahr.pdf
Andere Maßnahmen, wie der Zugriff auf Immobilien z. B. über Zwangshypotheken oder auf Aktiendepots oder andere Bankguthaben sind weitaus effektiver, einfacher durchzusetzen und - für den Staat - gewinnversprechender. Insofern kann man auch invers argumentieren, dass Edelmetalle sogar den besten Schutz vor staatlichen Zwangsmaßnahmen darstellen.
Das Deutsche Grundgesetz (nachfolgend im Vergleich zur Schweizer Bundesverfassung) öffnet hierfür leider auch Tür und Tor:
Während in Deutschland die Höhe einer möglichen Entschädigung per Gesetz geregelt werden kann, und damit der Willkür einer Hand voll Männer und Frauen obliegt, läge die Quote in der Schweiz verfassungsgemäß bei 100 Prozent. Nicht umsonst belegt die Schweiz im weltweiten "International Property Rights Index" (Internationaler Besitzrechtsindex) den ersten Platz [1].
Für Diejenigen, die trotzdem Bedenken haben, empfiehlt sich der Kauf von mehrwertsteuer-belasteten Metallen. Diese werden sehr offensichtlich vom Staat gemäß § 1 Umsatzsteuergesetz als Teil von Lieferungen und Leistungen von Unternehmen angesehen, sind also Teil des Wirtschaftskreislaufes.
Wie immens wichtig dieser Wirtschaftskreislauf für die Finanzierung Deutschlands ist, zeigt die aktuelle Auflistung des Bundesfinanzministeriums, welche Steuerarten welchen Ertrag für den Staat generieren.
Von 203,1 Mrd. Euro Gesamtsteueraufkommen im 1. Quartal 2022 (ohne Gemeindesteuern) entfielen (Quelle: [2])
- 73,6 Mrd. Euro auf Steuern vom Umsatz (Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer)
- 56,2 Mrd. Euro auf die Lohnsteuer
- 20,9 Mrd. Euro auf die Einkommensteuer
- 11,2 Mrd. Euro auf die Körperschaftsteuer
D. h. 64 Prozent des Steueraufkommens entfallen alleine auf Umsatz und Lohn, knapp 80 Prozent auf die vier genannten Steuerarten. Wie der volksnahe Ludwig Erhard zu sagen pflegte: "Der Schornstein muss rauchen".
Jede Maßnahme, die also den Umlauf von Waren und Dienstleistungen behindert, wirkt sich fatal auf diese Gesamtrechnung aus. Kein Umsatz, keine Arbeit, keine Löhne, kein Einkommen und keine Gewinne der Körperschaften, sprich Unternehmen. Jedem Politiker jedwelcher Couleur sollte dieser Zusammenhang klar sein.
Insofern kann man argumentieren, dass es wesentlich eher Tendenzen geben sollte, bisher umsatzsteuerfreie Waren und Dienstleistungen dieser zu unterwerfen, denn sie in Gänze zu verbieten.
Fazit:
In der Industrie verarbeitete Metalle und Rohstoffe, die schon heute einer Umsatzsteuer unterliegen, sollten auch zukünftig keinen Verboten unterworfen sein. Zu wichtig sind Herstellung und Umlauf von Waren und Dienstleistungen für die Finanzierung eines Staates, zumal sich weitere Steuerarten (Kfz-Steuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Versicherungssteuer, Solidaritätszuschlag etc.) ebenfalls aus diesen herleiten. Bisher umsatzsteuerfreie Waren könnten eher dieser unterworfen werden.
Privatkunden können über Zollfreillager in der Schweiz (Edel) oder in Deutschland (Technologie) alle Metalle dennoch rein netto erwerben. Im Falle der Schweiz ergibt sich neben der Steuerersparnis auch eine sehr zu empfehlende politische Diversifikation in den Rechtsstaat Nr. 1 gemäß internationalem Besitzrechtsindex [1].
© Dr. Jürgen Müller
Einkaufsgemeinschaft für Sachwerte GmbH
www.goldsilber.org
Quellen:
[1] https://www.internationalpropertyrightsindex.org/countries
[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/2022-04-22-steuereinnahmen-1-vierteljahr.pdf