Suche
 
Folgen Sie uns auf:

UBS: Goldpreis könnte schneller steigen als angenommen

31.03.2023  |  Redaktion
Laut den Ökonomen der UBS könnte der Goldpreis im aktuellen unsicheren Marktumfeld auch weiterhin von seinem "Save Haven"-Status profitieren. Dies berichtet FXStreet.com. "Der Goldpreis hat aufgrund der jüngsten Marktvolatilität bereits zugelegt. Der Spotpreis durchbrach die Marke von $ 2.000 je Unze und erreichte damit ein 12-Monats-Hoch. Unterdessen dürften die börsengehandelten Goldfonds im März zum ersten Mal seit fast einem Jahr Nettozuflüsse verzeichnen," so die Bank.

Das gelbe Metall könnte das Kursziel von 2.100 USD, das die Analysten der Bank für Ende März 2024 genannt hatten, entsprechend früher erreichen: "Angesichts der jüngsten Ereignisse halten wir es für möglich, dass der Goldpreis unser Ziel von 2.100 $ für Ende März 2024 früher als erwartet erreicht. Eine Wiederholung der globalen Finanzkrise scheint zwar abgewendet worden zu sein, doch wird es unserer Meinung nach einige Zeit dauern, bis das Vertrauen der Anleger wieder vollständig hergestellt ist."


© Redaktion GoldSeiten.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"