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Vulcan Energy Resources: Unterstützungserklärung über 200 Mio. AUD von Export Finance Australia erhalten

26.10.2023  |  IRW-Press
Vulcan Energy Resources Ltd. (Vulcan, ASX: VUL, FWB: VUL, das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen von Export Finance Australia (EFA) eine bedingte, nicht bindende Unterstützungserklärung über bis zu 200 Millionen AUD (ca. 120 Mio. Euro) für die bevorstehende Finanzierung der ersten Phase des Zero Carbon Lithium-Projekts von Vulcan erhalten hat.

Managing Director und CEO Cris Moreno erklärte: Angesichts der sich vertiefenden Beziehungen zwischen Australien und der EU im Zuge des internationalen Vorstoßes zur Entwicklung und Sicherung globaler Lieferketten für kritische Minerale, die für die Erzeugung sauberer Energie erforderlich sind, ist es ermutigend, dass wir uns eine substanzielle grundsätzliche Finanzierungsunterstützung von staatlich unterstützten Exportkreditagenturen (ECAs) sowohl in Europa als auch in Australien sichern konnten.

Die Unterstützungserklärung der EFA ist ein gutes Zeichen und folgt auf unsere erfolgreiche Marktsondierung in den letzten Monaten, die eine starke Unterstützung durch Geschäfts- und Entwicklungsbanken sowie eine substanzielle grundsätzliche Unterstützung durch die ECA für Phase Eins ergeben hat. Dieses Vertrauenssignal kommt zur rechten Zeit und stärkt unsere Position, da wir im November die Fremd- und Eigenkapitalprojektfinanzierung für Phase Eins des Zero Carbon LithiumTM-Projekts in die Wege leiten wollen.

Dies ist ein greifbares und starkes Symbol für die Art von Verbindungen zwischen Australien und der EU, die im Rahmen der Minerals Security Partnership zwischen Australien, Deutschland, Frankreich, der Europäischen Kommission und den USA angestrebt werden.


Eckdaten

- Die bedingte, unverbindliche Unterstützungserklärung der Exportkreditagentur der australischen Regierung (EFA) in Höhe von 200 Millionen AUD wird für die Finanzierung von Phase Eins des Zero Carbon Lithium-Projekts von Vulcan verwendet.

- Nach einer erfolgreichen Marktsondierung soll die Fremd- und strategischer Eigenkapitalprojektfinanzierung für Phase Eins offiziell Mitte November nach Abschluss der Vergleichsstudie (Bridging Study) aufgenommen werden.

- Der Beginn der ersten Finanzierung für Phase Eins von Vulcan fällt zeitlich mit der Beantragung öffentlicher Mittel in Deutschland zusammen.

- Vulcan hat sich bereits eine umfangreiche grundsätzliche staatliche ECA-Unterstützung gesichert, vorbehaltlich üblicher Bedingungen, und zwar von Bpifrance Assurance Export, der französischen ECA, SACE, der italienischen ECA, und EDC, der kanadischen ECA.

- Die Unterstützungserklärung der EFA könnte in eine verbindliche Vereinbarung umgewandelt werden, wenn die üblichen Bedingungen und Finanzierungskonditionen erfüllt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein bestätigtes Maß an australischer Beteiligung, Berichte über rechtliche, technische, marktbezogene und umweltbezogene Due-Diligence-Prüfungen sowie das Vorliegen akzeptabler Kreditgeber- und anderer Verträge.


Über Vulcan

Das von Vulcan im Jahr 2018 ins Leben gerufene einzigartige Projekt Zero Carbon Lithium zielt darauf ab, mit der Entwicklung des weltweit ersten klimaneutralen Lithiumbetriebs, der zugleich erneuerbare geothermische Energie im großen Maßstab erzeugt, die Lithiumproduktion zu dekarbonisieren. Durch die Anpassung bestehender Technologien zur effizienten Gewinnung von Lithium aus geothermischer Sole will Vulcan eine heimische Versorgung Europas mit nachhaltigem Lithium sicherstellen, die auf einer Netto-Null-Emissions-Strategie unter Ausschluss fossiler Brennstoffe beruht. Als bereits aktiver Produzent von erneuerbarer Energie wird Vulcan auch Gemeinden in der Umgebung mit erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme versorgen. Vulcans kombinierte Geothermie- und Lithiumressource ist die größte in Europa Gemäß den öffentlichen, JORC-konformen Daten. Siehe Upgrade of Zero Carbon Lithium Project Resources, 29. September 2023.

1, die Konzessionsgebiete konzentrieren sich auf das Obere Rheintal in Deutschland. Vulcan ist dank seiner Lage im Herzen des europäischen Elektrofahrzeugmarktes strategisch bestens positioniert, um die Lieferkette zu dekarbonisieren. Mit der Forcierung des Projekts Zero Carbon Lithium strebt das Unternehmen einen zeitnahen Markteinstieg an und ist damit in der Lage, zu expandieren und so den beispiellosen Bedarf, der sich an den europäischen Märkten formiert, entsprechend zu decken. Geleitet von unseren Werten Klimaschutz, Entschlossenheit und Inspiration und vereint durch eine Leidenschaft für die Umwelt und die Nutzung wissenschaftlicher Lösungen, verfügt Vulcan über ein einzigartiges, weltweit führendes wissenschaftliches und kommerzielles Team in den Bereichen Lithiumchemikalien und geothermische erneuerbare Energien. Vulcan ist bestrebt, Partnerschaften mit Organisationen einzugehen, die seine Ambitionen im Bereich der Dekarbonisierung teilen, und hat verbindliche Lithium-Abnahmevereinbarungen mit einigen der größten Kathoden-, Batterie- und Autohersteller der Welt abgeschlossen. Als motivierter Disruptor will Vulcan sein multidisziplinäres Expertenteam, seine Marktführerschaft im Bereich Geothermietechnik und seine Stellung in der europäischen Elektrofahrzeug-Lieferkette sinnvoll einsetzen, um sich als Weltmarktführer in der Produktion von klimaneutralem Lithium ohne fossile Brennstoffe zu positionieren und gleichzeitig die Natur zu schonen. Ziel von Vulcan ist es, der größte und bevorzugte strategische Lieferant von Lithiumchemikalien und erneuerbarer Energie und Wärme aus Europa für Europa zu werden und so eine klimaneutrale Zukunft mitzutragen.

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Über Export Finance Australia

EFA ist die australische Exportkreditagentur (ECA).

EFA bietet kommerzielle Finanzierungen für den Exporthandel und die Infrastrukturentwicklung in Übersee. Von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis hin zu großen Konzernen, ausländischen Regierungen und Infrastrukturprojekten unterstützt die EFA australische Unternehmen dabei, sich der Welt zu stellen. Auf diese Weise fördern die EFA-Finanzmittel die wirtschaftliche Sicherheit und die regionale Widerstandsfähigkeit Australiens. Die EFA verwaltet das National Interest Account der australischen Regierung, zu dem derzeit die Critical Minerals Facility, die Defence Export Facility und die Kreditvergabe für die Australian Infrastructure Financing Facility for the Pacific gehören.


Unternehmensverzeichnis

Executive Chair- Dr. Francis Wedin
Managing Director und CEO-Cris Moreno
Deputy Chair- Gavin Rezos
Non-Executive Director-Ranya Alkadamani
Non-Executive Director-Annie Liu
Non-Executive Director- Dr. Heidi Grön
Non-Executive Director- Josephine Bush
Non-Executive Director- Dr. Günter Hilken
Non-Executive Director- Mark Skelton
Executive Director, Germany-Dr. Horst Kreuter
Company Secretary- Daniel Tydde


Für und im Namen des Boards

Daniel Tydde
Company Secretary



Kontakt für Medien und Investor Relations

Annabel Roedhammer, Director Communications, and Investor Relations
aroedhammer@v-er.eu
+49 (0) 1511 410 1585

Bitte kontaktieren Sie den Rechtsvertreter von Vulcan in Deutschland, Dr. Meinhard Grodde, bei Fragen im Zusammenhang mit der Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse unter mgrodde@v-er.eu.


Zeitplan für die Berichterstattung

27. Oktober 2023                   Quartalsbericht September
29. Januar 2024 Quartalsbericht Dezember
28. März 2024 Jahresbericht
27. April 2024 Quartalsbericht März
12. September 2024 Halbjahresbericht



Kurzinfo:

Vulcan Energy Resources Ltd.

Ausgegebenes Kapital: 168.335.301
Marktkapitalisierung (bei 2,25 $): 379 Mio. $

Amalienbadstraße 41, Bau 52, 76227
Karlsruhe, Deutschland
Level 2, 267 St Georges Terrace
Perth WA 6000, Australien

Tel +61 (8) 6331 6156
E-Mail info@v-er.eu



Haftungsausschluss: Einige der in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Sie sollten sich bewusst sein, dass solche Aussagen nur Vorhersagen sind und inhärenten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem Faktoren und Risiken, die für die Branchen spezifisch sind, in denen Vulcan tätig ist und tätig zu werden gedenkt, sowie allgemeine wirtschaftliche Bedingungen, vorherrschende Wechselkurse und Zinssätze und Bedingungen auf den Finanzmärkten. Tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse können erheblich von den Ereignissen oder Ergebnissen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Keine zukunftsgerichtete Aussage ist eine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich zukünftiger Leistungen oder anderer zukünftiger Angelegenheiten, die von einer Reihe von Faktoren beeinflusst werden und verschiedenen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von Vulcan liegen.

Vulcan übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem heutigen Datum oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse zu berücksichtigen. Es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Fairness, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, Meinungen oder Schlussfolgerungen gegeben. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt weder Vulcan, noch seine Direktoren, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter, noch irgendeine andere Person, irgendeine Haftung für Verluste, die aus der Verwendung der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen entstehen. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Bekanntmachung spiegeln lediglich die Ansichten zum Datum dieser Mitteilung wider.

Diese Mitteilung stellt kein Angebot, keine Aufforderung oder Empfehlung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren von Vulcan dar. Diese Mitteilung stellt auch weder eine Anlage- oder Finanzproduktberatung noch eine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung dar und soll nicht als Grundlage für eine Anlageentscheidung dienen. Investoren sollten sich selbst beraten lassen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen.

Vulcan hat eine endgültige Machbarkeitsstudie (DFS) für Phase Eins seines Projekts Zero Carbon Lithium (Projekt) durchgeführt, deren Ergebnisse der ASX in der Meldung Zero Carbon Lithium Project Phase 1 DFS Results vom 13. Februar 2023 (DFS-Meldung) bekannt gegeben wurden. Diese Mitteilung kann bestimmte Informationen in Bezug auf die DFS enthalten. Die DFS basiert auf den wesentlichen Annahmen, die in der DFS-Meldung beschrieben sind (siehe Erklärung der sachverständigen Person unten). Obwohl Vulcan der Ansicht ist, dass alle wesentlichen Annahmen vernünftig und begründet sind, gibt es keine Gewissheit, dass sie sich als richtig erweisen oder dass die in der DFS angegebene Bandbreite an Ergebnissen erreicht wird. Vulcan hat am 29. September 2023 auch eine Mitteilung mit dem Titel Upgrade of Zero Carbon LithiumTM Project Resources (Bridging Study Update) veröffentlicht. Darin wurden die Ergebnisse der aktualisierten Mineralressourcenschätzung im Einklang mit der Ausgabe 2012 des Australian Code for the Reporting of Exploration Results, Mineral Resources and Ore Reserves (JORC Code) mit den Ergebnissen der DFS als ihre Grundlage bekannt gegeben. Diese Mitteilung kann auch bestimmte Informationen in Bezug auf Phase 2 des Projekts enthalten. Vulcan hat noch keine endgültige Machbarkeitsstudie für Phase Zwei des Projekts durchgeführt.

Erklärung der sachverständigen Person: Die Informationen in dieser Mitteilung, die sich auf Mineralressourcen und Erzreserven sowie auf Explorationsergebnisse und Produktionsziele des Projekts Zero Carbon Lithium von Vulcan beziehen, sind der DFS-Meldung und dem Bridging Study Update entnommen, die beide auf der Website von Vulcan unter www.v-er.eu eingesehen werden können. Vulcan bestätigt, dass in Bezug auf die Schätzungen der Mineralressourcen und Erzreserven sowie der Explorationsergebnisse und Produktionsziele, die in dieser Mitteilung enthalten sind:

- ihm keine neuen Informationen oder Daten bekannt sind, die die in der ursprünglichen Mitteilung enthaltenen Informationen wesentlich beeinflussen, und dass alle wesentlichen Annahmen und technischen Parameter, die den Schätzungen in der ursprünglichen Marktbekanntmachung zugrunde liegen, weiterhin gelten und sich nicht wesentlich geändert haben;
- die Form und der Kontext, in dem die Ergebnisse der sachverständigen Person dargelegt werden, gegenüber der ursprünglichen Mitteilung nicht wesentlich geändert wurden; und
- alle wesentlichen Annahmen, die den in dieser Mitteilung enthaltenen Produktionszielen (und den von diesen abgeleiteten Finanzprognosen) zugrunde liegen, weiterhin gelten und sich nicht wesentlich geändert haben.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au oder auf der Firmenwebsite!

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