Ist Entwertung auch Enteignung?
11.11.2023 | Prof. Dr. Eberhard Hamer
Art. 14 unseres Grundgesetzes (Ziff. 1) garantiert das Eigentum: "Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet". Inhalt und Schranken des Eigentums können allerdings durch Gesetz bestimmt werden.
Eine Enteignung nach Abs. 3 des Art. 14 GG ist "nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig" und nur gegen Entschädigung.
Mit dieser Eigentumsgarantie wird sowohl gesellschaftlich der private Rechtsraum jedes einzelnen souveränen Bürgers geschützt als auch wirtschaftlich anerkannt, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer primär zum eigenen Nutzen handeln darf und das Ergebnis dieses Nutzens, "Eigentum", geschützt ist.
Mit diesem Individualvorrang des Eigentums und der prinzipiellen Souveränität des Bürgers steht die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG deutlich gegen die Kollektivsysteme des Nationalsozialismus, des Kommunismus und jetzt auch der Klimaideologen, welche den Bürger, sein Handeln und auch sein Vermögen ihrer kollektiven Ideologie unterordnen. In den Ideologie-Diktaturen und Zentralverwaltungswirtschaften ist der Mensch für kollektive Ziele, Zwecke und Ergebnisse da, hat er sich unterzuordnen und ist das, was ihm verfügbar bleibt, gleichsam "Verzicht der Allgemeinheit" auf Inanspruchnahme.
Mit der Machtergreifung von Rot-Grün 2021 hat sich das Grundverständnis unseres Staates vom individuellen zum kollektiven Vorrang geändert:
Wenn man mehr ausgeben will, als man hat, nimmt man Schulden auf. Und wenn eine Regierung mehr ausgibt, als sie hat und einnimmt, werden Schulden gemacht. Und wenn dies zu lange geht, werden die Schulden so hoch, dass sie nicht mehr bezahlt werden können, ist dies in der Privatwirtschaft Privatkonkurs, Zusammenbruch, Verlust des gesamten Vermögens, Ende des Unternehmens. Im öffentlichen Sektor dagegen bedeutet Überschuldung und Staatsbankrott Enteignung der Bürger.
Die Enteignung der Bürger als Überlebensrecht des Staates
Als Deutschland 1945 den Krieg verloren hatte oder die DDR 1989 zusammenbrach oder wie viele inzwischen ständig geschehene Staatskonkurse zeigen, ist der Zusammenbruch der Staatsfinanzen nicht das Ende des Staates, sondern das Ende des Wohlstandes seiner Bürger.
Und wenn die Schulden höher sind als sie zurückgezahlt werden können, greifen die Staaten üblicherweise nach dem Privatvermögen der Bürger, kommt es zur kollektiven Massenenteignung.
Der Art. 14 lässt hierfür bereits ein Schlupfloch offen: Enteignungen sind nämlich "zum Wohl der Allgemeinheit" per Gesetz möglich.
Da aber der Staat mit dem privaten Sachvermögen seiner Bürger nichts anfangen kann – er braucht nicht Sachgüter, sondern Geld – und weil die Enteignung von Sachgütern nur mit Entschädigung möglich ist (Art. 14 Abs. 3 GG), muss sich die Enteignung zuerst darauf konzentrieren, die Finanzmittel für das weitere Überleben des Staates aus den Bürgern zu erpressen.
Er muss also den Bürgern ihr Finanzvermögen nehmen und Sachvermögen mit möglichst hohen Abgaben belasten, um auf diese doppelte Weise wieder zu Geld zu kommen.
Dass das Immobilienvermögen der Bürger mit einer Sonderlast praktisch entwertet würde, wäre in Frankreich z.B. nicht durchsetzbar, ist aber in Deutschland bereits mit dem Lastenausgleich nach dem Kriege durchgezogen worden. 40% des Wertes der Grundstücke mussten in jährlichen Raten an den Staat abgezahlt werden, was zu einem plötzlichen Wertverfall der Grundstücke führte, aber als zulässige Enteignung von deutschen Gerichten bestätigt wurde.
Für andere Sachwerte der Bürger ist eine Sonderabgabe schon schwieriger, weil der Staat diese meist nicht aufspüren kann. Lediglich bei den Pkw hat er die Daten und kann er die Steuern kräftig erhöhen. Was die Bürger aber in ihren Wohnungen oder ihren Tresoren haben, lässt sich nicht ermitteln. So viel Polizei- und Finanzbeamte hat der Staat nicht.
Wir werden also nach dem kommenden Zusammenbruch der rot-grünen Träume und unserer Staatsfinanzen wieder mit einem Lastenausgleich auf unser Immobilienvermögen rechnen können, einer Teilenteignung, bei welcher uns auch das Verfassungsgericht nicht schützt, denn dort sitzen von der Politik berufene Parteigänger, die erfahrungsgemäß ihren Genossen nie in den Rücken fallen, sondern immer für ihre Wohltäter stimmen ². Immerhin schützt uns das Enteignungsverbot des Grundgesetzes wohl noch in der Höhe vor Ausgleichsabgaben, bei über 50% wäre es eine Sachenteignung mit Entschädigungspflicht, also wirkungslos. Die Lastenausgleichsabgabe bleibt also unter 50%. Aber immerhin ….
Wenn unser Staat unser Sachvermögen nicht mehr greifen kann, greift er nach dem Finanzvermögen.
Eine Enteignung nach Abs. 3 des Art. 14 GG ist "nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig" und nur gegen Entschädigung.
Mit dieser Eigentumsgarantie wird sowohl gesellschaftlich der private Rechtsraum jedes einzelnen souveränen Bürgers geschützt als auch wirtschaftlich anerkannt, dass jeder Wirtschaftsteilnehmer primär zum eigenen Nutzen handeln darf und das Ergebnis dieses Nutzens, "Eigentum", geschützt ist.
Mit diesem Individualvorrang des Eigentums und der prinzipiellen Souveränität des Bürgers steht die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG deutlich gegen die Kollektivsysteme des Nationalsozialismus, des Kommunismus und jetzt auch der Klimaideologen, welche den Bürger, sein Handeln und auch sein Vermögen ihrer kollektiven Ideologie unterordnen. In den Ideologie-Diktaturen und Zentralverwaltungswirtschaften ist der Mensch für kollektive Ziele, Zwecke und Ergebnisse da, hat er sich unterzuordnen und ist das, was ihm verfügbar bleibt, gleichsam "Verzicht der Allgemeinheit" auf Inanspruchnahme.
Mit der Machtergreifung von Rot-Grün 2021 hat sich das Grundverständnis unseres Staates vom individuellen zum kollektiven Vorrang geändert:
- Die steuerliche Diskussion dreht sich nicht mehr darum, wie öffentliche Zwecke, sparsam mit möglichst wenig Belastung der privaten Bürger durchgeführt werden können, sondern wie man den Bürger mit Steuern, Sozialabgaben und Bürokratieüberwälzung am meisten für öffentliche Zwecke in Anspruch nehmen kann. So wird die Belastungsgrenze der Bürger über die vom Bundesfinanzgericht gezogene Intimitätsgrenze von 50% längst auf über 60% ausgedehnt, bei Unternehmern sogar bis 70%, werden unsere Unternehmer und Arbeitnehmer mit den höchsten Steuern und Soziallasten der Welt belastet und damit immer mehr Sozialwohltaten an immer mehr soziale Betreuungsgruppen und immer mehr Sozialimmigranten verteilt.
- Arbeit lohnt nicht mehr in Deutschland, weil für den Einzelnen davon netto kaum was übrig bleibt, jedenfalls für viele weniger übrig bleibt als zwei Dritteln von Transferleistungsempfängern, welchen Bürgergeld, Wohnungsgeld, Kindergeld und weitere vielfache Sozialhilfen üppiger gezahlt werden, so dass jährlich zwischen 200.000 und 300.000 Leistungsträger aus Deutschland flüchten (dafür aber die doppelte bis dreifache Zahl von Sozialleistungsnehmern einwandert), das Kapital in die Steueroasen und die Arbeitnehmer in Freizeit und Schwarzarbeit flüchten, über 100.000 Unternehmer aber jährlich entnervt aufgeben, weil sie Steuern, Sozialabgaben und Bürokratielast nicht mehr tragen können und wollen ¹.
- Nach den Vorgaben der internationalen Plutokratie (welche auch die Grünen finanziert) ist das "Gemeinwohl" nicht mehr Produktion, Wachstum und Wohlstand für die Bürger, sondern "Rettung der Welt vor dem Klimatod", CO2-Reduzierung, Umweltschutz (was immer darunter verstanden wird) u.a.
Um dieser Phantasiegefahren und ideologischer Ziele willen werden die wirtschaftlichen Grundlagen unseres Wohlstandes geopfert – "transformiert" –, die billigste und inzwischen ungefährliche Atomenergie verboten, die bisher billige Lieferung von Gas und Öl willkürlich gekündigt, der weltführenden deutschen Automobilindustrie das Verbrennerauto verboten (und sie damit international zum Tode verurteilt), die Viehzucht in Deutschland durch Vorschriften abgewürgt, die Landwirtschaft zwangsreduziert und das Verhalten der Menschen durch die vom Staat dirigierten und bezahlten Radikalideologen der öffentlichen Sender mit Verfolgung und Hass auf Andersdenkende dirigiert.
Nicht nur der Einzelmensch hat sich nach rot-grüner Doktrin den ideologischen Vorgaben eines Wirtschaftsminister-Lehrlings (ehemals Märchenerzähler) unterzuordnen, sondern mit dem deutschen Volk kann er auch nichts mehr anfangen. Wer immer für das deutsche Volk, Heimat oder Vaterland eintritt, wird als rechtsradikal ausgegrenzt und von der rot-grünen Medienmeute verfolgt. Nicht nur grün, sondern global hat man zu denken. Wer das nicht tut, wird verfolgt. - Während die Bedingungen für Wirtschaft, Industrie, Dienstleistung und Landwirtschaft um der grünen Ziele willen in Deutschland immer mehr verschlechtert werden, so dass ein Drittel der Wertschöpfer und unserer Arbeiter ausgeplündert wird und unsere Wirtschaft dadurch im Sinkflug ist (was Steuern und Sozialabgaben reduzieren wird), haben sich die an die Macht gekommenen Ideologen erst einmal selbst bedient, bekommen jetzt völlig unqualifizierte Politschwätzer Monatsgehälter von 50.000 Euro plus Spitzenpension, haben sie zehntausend unqualifizierte Parteigenossen allein in einem Jahr in Beamtengehälter geholt (auch Ausländer, die nie wieder aus der deutschen Versorgung entfernt werden können) und schmeißen sie mit deutschem Geld durch die Welt: zweitgrößter Zahler der UNO, größter Zahler der EU, größter europäischer Zahler des Ukraine-Krieges, Bestechungs-, Hilfs- und Unterstützungs- und Entwicklungszahlungen an mehr als 80 Staaten der Welt. Leute, die nie praktisch gearbeitet und nie selbst Geld verdient haben, schmeißen unser Geld und Schuldübernahmen hemmungslos in die Welt, dass eine normale Tilgung dieser Schulden nicht mehr möglich ist.
Wenn man mehr ausgeben will, als man hat, nimmt man Schulden auf. Und wenn eine Regierung mehr ausgibt, als sie hat und einnimmt, werden Schulden gemacht. Und wenn dies zu lange geht, werden die Schulden so hoch, dass sie nicht mehr bezahlt werden können, ist dies in der Privatwirtschaft Privatkonkurs, Zusammenbruch, Verlust des gesamten Vermögens, Ende des Unternehmens. Im öffentlichen Sektor dagegen bedeutet Überschuldung und Staatsbankrott Enteignung der Bürger.
Die Enteignung der Bürger als Überlebensrecht des Staates
Als Deutschland 1945 den Krieg verloren hatte oder die DDR 1989 zusammenbrach oder wie viele inzwischen ständig geschehene Staatskonkurse zeigen, ist der Zusammenbruch der Staatsfinanzen nicht das Ende des Staates, sondern das Ende des Wohlstandes seiner Bürger.
Und wenn die Schulden höher sind als sie zurückgezahlt werden können, greifen die Staaten üblicherweise nach dem Privatvermögen der Bürger, kommt es zur kollektiven Massenenteignung.
Der Art. 14 lässt hierfür bereits ein Schlupfloch offen: Enteignungen sind nämlich "zum Wohl der Allgemeinheit" per Gesetz möglich.
Da aber der Staat mit dem privaten Sachvermögen seiner Bürger nichts anfangen kann – er braucht nicht Sachgüter, sondern Geld – und weil die Enteignung von Sachgütern nur mit Entschädigung möglich ist (Art. 14 Abs. 3 GG), muss sich die Enteignung zuerst darauf konzentrieren, die Finanzmittel für das weitere Überleben des Staates aus den Bürgern zu erpressen.
Er muss also den Bürgern ihr Finanzvermögen nehmen und Sachvermögen mit möglichst hohen Abgaben belasten, um auf diese doppelte Weise wieder zu Geld zu kommen.
Dass das Immobilienvermögen der Bürger mit einer Sonderlast praktisch entwertet würde, wäre in Frankreich z.B. nicht durchsetzbar, ist aber in Deutschland bereits mit dem Lastenausgleich nach dem Kriege durchgezogen worden. 40% des Wertes der Grundstücke mussten in jährlichen Raten an den Staat abgezahlt werden, was zu einem plötzlichen Wertverfall der Grundstücke führte, aber als zulässige Enteignung von deutschen Gerichten bestätigt wurde.
Für andere Sachwerte der Bürger ist eine Sonderabgabe schon schwieriger, weil der Staat diese meist nicht aufspüren kann. Lediglich bei den Pkw hat er die Daten und kann er die Steuern kräftig erhöhen. Was die Bürger aber in ihren Wohnungen oder ihren Tresoren haben, lässt sich nicht ermitteln. So viel Polizei- und Finanzbeamte hat der Staat nicht.
Wir werden also nach dem kommenden Zusammenbruch der rot-grünen Träume und unserer Staatsfinanzen wieder mit einem Lastenausgleich auf unser Immobilienvermögen rechnen können, einer Teilenteignung, bei welcher uns auch das Verfassungsgericht nicht schützt, denn dort sitzen von der Politik berufene Parteigänger, die erfahrungsgemäß ihren Genossen nie in den Rücken fallen, sondern immer für ihre Wohltäter stimmen ². Immerhin schützt uns das Enteignungsverbot des Grundgesetzes wohl noch in der Höhe vor Ausgleichsabgaben, bei über 50% wäre es eine Sachenteignung mit Entschädigungspflicht, also wirkungslos. Die Lastenausgleichsabgabe bleibt also unter 50%. Aber immerhin ….
Wenn unser Staat unser Sachvermögen nicht mehr greifen kann, greift er nach dem Finanzvermögen.