Ist Entwertung auch Enteignung?
11.11.2023 | Prof. Dr. Eberhard Hamer
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- Haupteinnahmequelle des Staates sind die Steuern. Diese aber wiederum sind sehr ungerecht verteilt, weil vor allem der Arbeitsertrag versteuert wird. Die Oberschicht, die ihre Gewinne vor allem aus Kapitalerträgen zieht, kann nicht nur ins steuerliche Ausland (Steueroasen) ausweichen, sondern durch Gegenrechnungen Abschreibungen und mit Subventionen erhebliche Steuern einsparen, - sogar oft ganz vermeiden ³.
- Die Unterschicht wird durch Freibeträge, Bürgergeld und Sozialleistungen weitgehend entlastet, bekommt erheblich mehr Sozialleistungen als sie insgesamt an Steuern beiträgt ⁴.
- Deshalb ist das Drittel der Wertschöpfer des fleißigen Mittelstandes brutto zu zwei Dritteln, netto aber sogar zu über 80% nicht nur Financier der Randgruppen oben und unten, sondern auch der Staatsbürokratie und aller Üppigkeiten, die sich die Regierung mit unserem Geld einfallen lässt ⁵.
Dass Steuern erhoben werden und dass der Mittelstand die Masse der Steuern zu zahlen hat, ist Tradition und rechtlich keine Enteignung, solange den Wertschöpfern selbst noch etwas zum Überleben bleibt. Mit anderen Worten: die Plünderung der Bevölkerung mit Steuern ist zwar wirtschaftliche Enteignung, nicht aber rechtlich als Enteignung anerkannt, zumal auch die Finanzgerichte mit ehemaligen Steuerbeamten besetzt sind und in der Regel für ihren Arbeitgeber entscheiden. - Auch die Inflation vermindert den Geldwert nicht nur der Ersparnisse, sondern auch des täglichen Einkommens der Bürger, ist also eine wesentliche Entreicherung, wirtschaftlich eine Enteignung.
Dies war bei der Gründung der Bundesbank berücksichtigt worden. Sie sollte deshalb ausschließlich der Geldwertstabilität verpflichtet sein, ohne fremde politische Einflüsse entscheiden und souveräne "Hüterin der Währung" sein. Im Ausland ist dies nicht so. In den USA, Großbritannien u.a. gehören die Zentralbanken der angelsächsischen Plutokratie, in Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern werden sie von den gleichen Finanzmächten gesteuert.
Die Europäische Zentralbank (EZB) sollte eigentlich nach dem Vorbild der Bundesbank Hüterin einer stabilen Währung und ebenfalls unabhängig sein, ist aber durch die nationalen Interessen ihrer Vorstandsmitglieder und durch eine sogar kriminelle Präsidentin (Lagarde wegen Korruption vorbestraft) und unter dem Druck der südeuropäischen Schuldenländer zu einer Schuldenmaschine geworden, die auf Kosten der Währungsstabilität mehr als 4 Billionen Schulden geschaffen, die Währung also so vermehrt hat, dass ihr Wert durch Inflation zwangsläufig sinken musste.
An der Untreue der EZB verlieren alle Bürger Europas. Niemand kann aber die Täter zur Rechenschaft ziehen, sie sind immun. Und was sie tun, ist zwar Zerstörung der Währung und wirtschaftliche Enteignung, nicht aber rechtlich Enteignung im Sinne Art. 14 GG. - Der durch Geldmengenvermehrung durch die EZB verursachte Schwund von Geldwert vernichtet vor allem die für eine Währung unverzichtbare "Werthaltigkeit des Geldes" und damit alle Anlagen, mit denen die Bürger ansparen oder ihr Alter sichern wollen (Renten). Dazu hält der Staat durch Bürgergeld Millionen Bürger von der Einzahlung in die Rentenkasse ab, holt andererseits Millionen Sozialasylanten ins Land, die auch ohne Arbeit lebenslang trotzdem einen Rentenanspruch bekommen und hat sogar für die nächsten Jahre Rentenzahlungen an die Ukraine übernommen, die pleite ist.
Ergebnis: die deutschen Rentenansprüche sind praktisch nichts mehr wert. Sie werden nur noch inflationsvermindert nach dem Crash als Mindestrenten für das geplante Leben nicht mehr ausreichen. Dabei hatte. Das Bundesverfassungsrecht eigentlich die Renten als individuellen Vermögensanspruch qualifiziert und geschützt.
Dennoch müssen die fleißigen Unternehmer und Arbeitnehmer in einen Rententopf einzahlen, der nicht nur löcherig ist, sondern bereits ein Betrugssystem, weil die Gelder massiv fremdverwendet wurden und die heutigen Zahler nie mehr das herausbekommen, was sie eingezahlt haben.
Wieder ein Fall von wirtschaftlicher Enteignung, der aber rechtlich trotz der Eigentumsgarantie der Rente durch das Bundessozialgericht weder zu verhindern war noch strafbar ist – keine rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG. - Nach der Finanztheorie hat Geld nicht nur eine Wertaufbewahrungs- sondern auch die Tauschfunktion.
Wegen der exklusiven Verschuldung in der ganzen Welt haben die USA, die Euro-Zone und die meisten anderen Länder den "Point of no return" bereits überschritten, können sich also durch Sparen, Steuererhöhungen oder andere Refinanzierungsmöglichkeiten nicht mehr entschulden.
Wo immer das in der Geschichte geschehen ist, entstand eine erst langsame, dann immer schnellere und schließlich galoppierende Inflation, welche die Werterhaltungsfunktion des Geldes zerstört hat, aber auch im letzten Drittel die Tauschfunktion durch eine Währungsreform beenden musste.
Durch Währungsreformen wird Geld abgewertet (meist 10 zu 1) wird den Menschen also das Geld praktisch vernichtet.
Eine solche Geldvernichtung wird von der Plutokratie bereits vorbereitet, indem die Zentralbanken und Finanzpolitiker eine "Reform" des Geldes hin zur digitalen Zahlung betreiben. Dann gibt es überhaupt kein Geld mehr, sondern nur noch Zahlungsvorgänge und Zahlungsansprüche gegen die Zentralbank. Wir hätten dann nicht mehr die Freiheit, selbst mit Geld zu bezahlen, was wir wollen, sondern wir müssen bei unserer Zahlung Verhaltensnormen der Regierung einhalten oder wie in China Sozialpunkte erfüllen, werden also finanziell von souveränen Bürgern in jedem Zahlungsvorgang unter die Aufsicht der Zentralbank gestellt.
Bisher sind alle diese Währungsreformen die größten wirtschaftlichen Enteignungen in den Ländern gewesen, aber nie als rechtliche Enteignung qualifiziert worden. Auch dieses Mal wird uns die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht schützen. - Die Corona-Krise hat uns gezeigt, dass der Staat von heute auf morgen unser Geschäft verbieten, unsere Unternehmen vernichten und unser Privatleben blockieren kann. Die neue Regierung hat daraus gelernt, dass man auch mit Vorschriften ganze Branchen (Automobilindustrie, Landwirtschaft, Chemie) nach Ideologiezwecken umerziehen, d.h. reduzieren oder sogar vernichten kann. Die ideologiegesteuerten Zwangsmaßnahmen mit wirtschaftlichen Verboten, Regulierungen, Bedingungen und bürokratischen Gängelungen nehmen zu, sind wirtschaftliche Schädigungen unserer Betriebe und unseres wirtschaftlichen Vermögens – aber eben Regierungshandlungen und deshalb nur wirtschaftliche Enteignung, aber eben noch nicht rechtliche Enteignung im Sinne von Art. 14 GG.
Konsequenz daraus: Die Väter des Grundgesetzes haben sich wirtschaftliche Enteignung nicht vorstellen können. Hätten sie gewusst, wie hemmungslos unsere Zentralbank und unsere Regierung uns unser wirtschaftliches Vermögen entziehen und vernichten kann, hätten sie sicher die Enteignung im Art. 14 GG nicht nur auf Sachvermögen, sondern auch auf das Wirtschaftsvermögen bezogen.
So müssen wir von unseren Politikern verlangen, dass die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nicht nur auf das Sachvermögen beschränkt bleibt, sondern auf das wirtschaftliche Vermögen ausgedehnt wird, dass wir also auch vor wirtschaftlicher Enteignung geschützt werden.
Die Pflicht dazu ergibt sich einmal aus der Souveränität des Staatsbürgers als letzte Instanz der Politik und außerdem aus dem Grundsatz der Marktwirtschaft, dass jeder grundsätzlich das Recht auf den eigenen Arbeitsertrag hat und auf das damit selbst geschaffene Vermögen.
Oder lassen wir wieder wie im Kommunismus den Eigentumsvorrang des Staates mit freier Enteignung der Bürger zu?
© Prof. Dr. Eberhard Hamer
Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V.
¹ Vgl. dazu Hamer, E. und I. "Mittelstand unter lauter Räubern, die Plünderung der Selbständigen", Hannover 2011
² Enteignungsgesetze der DDR und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu
³ Hamer, E. "Wer finanziert den Staat?", Hannover 1982, S. 112 ff.
⁴ Vgl. Hamer, E. "Wer finanziert den Staat?", Hannover 1982, S. 112 ff.
⁵ Fasst man Haushalt und Unternehmen gruppenspezifisch zusammen, so ist die Obergruppe am Aufkommen der direkten Steuern nur mit 15%, bei den indirekten Steuern und Sozialabgaben dagegen praktisch nicht beteiligt, trägt der Mittelstand sowohl bei den direkten Steuern als auch bei den Sozialabgaben mit Abstand die stärkste Staatslast, so Hamer, E. "Wer finanziert den Staat?", 2. Auf. 1982, S. 167