Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Cia de Minas verweilt in luftiger Höhe

15.01.2024  |  Christian Kämmerer
Das südamerikanische Minenunternehmen Buenaventura Compania de Minas erfuhr zum Jahresausklang einen buchstäblichen Pump von mehr als 70%. Seither konsolidiert die Aktie seit Wochen stabil in luftiger Höhe, sodass man einen bald nachfolgenden Impuls spekulativ erwarten kann.

Zukäufe über 12,60 EUR erscheinen denkbar, denn sobald das Widerstandslevel von 14,00 EUR nach oben verlassen wird, sollten weitere Zugewinne bis 15,77 EUR einkalkuliert werden.

Gibt die Aktie hingegen das Niveau von 12,60 EUR auf Wochenschlusskursbasis auf, wäre mit einer größeren Abwärtsbewegung zu rechnen. Zumindest würde sich ein Pullback/Rücklauf bis zur Unterstützung bei 10,30 EUR anbieten.

Open in new window
Quelle Chart: stock3


© Christian Kämmerer
Head of German Speaking Markets
www.jfdbrokers.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Buenaventura, Compania de Minas S.A.
Bergbau
917625
PEP612001003
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"