Kommt jetzt die Enteignungswelle?
23.03.2024 | Prof. Dr. Eberhard Hamer
- Seite 2 -
- 3. Wirtschaftliche Enteignungen, auch Einschränkungen, welche die Bundesregierung oder die EZB für den Gebrauch des Geldes vorschreiben, z. B. die Begrenzung von Euro-Zahlungen auf 10.000,- Euro oder die Zahlungskontrolle bei Immobilienkäufen nach dem angeblichen "Geldwäschegesetz" oder die Beschränkung der Barauszahlungen durch die Banken auf 1.000,- bzw. 2.000,- Euro oder die Kontokontrolle durch Finanzämter und andere Behörden oder die Begrenzung von Zahlungsmitteln an den Grenzen o.a.
Ganz offen spricht die EZB bereits davon, dass Bargeld gegen digitale Zahlung ersetzt werden soll, so dass die Freiheit der Bürger, eigene Ausgaben mit eigenem Geld bezahlen zu können endet und es im Belieben der Banken steht, ob sie digitale Zahlung überhaupt wollen, zulassen und durchführen wollen.
Alle diese Begrenzungen und Einschränkungen der Geldnutzung stellen wirtschaftliche Eigentumsbeschränkungen dar, ohne dass sie als Enteignung im Sinne Art. 14 GG gelten würden.
4. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist zwar die Rente ein geschützter Anspruch für den Rentenzahler. Tatsächlich aber wird sein Rentenanspruch ständig dadurch vermindert, dass Millionen von Nicht- und Nie-Zahlern Rentenrecht bekommen (Immigranten), dass die Rentenansprüche sich durch die ständige Inflation entwerten, dass die Zahl der Rentenzahler in der Bevölkerung sinkt, die der Anspruchsteller aber dramatisch steigt, also die Rentenkassen immer mehr in Zahlungsnot geraten werden.
Schon jetzt muss der Staat über 120 Milliarden Euro Defizit der Rentenkassen jährlich zuschießen, um sie überhaupt flüssig zu halten. Dies wird schon in den nächsten Jahren wegen der staatlichen Finanzprobleme nicht mehr möglich sein, also reale Rentensenkungen erzwingen.
Dies stellt praktisch eine wirtschaftliche Enteignung der Rentner dar, ist aber immer noch keine Enteignung im Sinne des Art. 14 GG.
5. Nach Art. 14 und 15 GG darf der Staat auch die Nutzung von Grundeigentum einschränken, wenn dies „im Allgemeinwohl“ erforderlich ist. Diese – eigentlich entschädigungspflichtige – Eigentumsbeschränkung nutzt die Ampel-Regierung schamlos und ohne zu zahlen aus, indem sie die landwirtschaftlichen Flächen einschränkt, deren Nutzung vorschreibt, den Waldbau einschränkt und mit Naturschutz unterbindet, Heizungen in Wohnungen verbietet und neue vorschreibt, teure Dämmung der Häuser verlangt, Mietstopp verfügt und vielseitig in die Nutzung von Gewerbegrundstücken eingreift.
Alle diese Immobilienbeschränkungen sind zumindest wirtschaftliche Enteignungen, welche die Rechtsprechung bis jetzt zugunsten des Staates geduldet hat – sogar ohne Entschädigung –, welche aber unsere Immobilien zum Teil erheblich entwerten.
Das hatten wir schon in der früheren DDR, welche den Gebrauch der Immobilien so manipuliert, vorgeschrieben und die Mieten so reduziert hat, dass Eigentum praktisch entwertet war und verfiel. Die Heizungsvorschriften unserer jetzigen Regierung gehen den gleichen sozialistischen Weg.
6. Ebenso wie die Geldvermehrung und dadurch Geldentwertung nicht grenzenlos ist, sondern immer in einer Währungsreform – meist Abwertung von 90% - endet, haben in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg auch die Immobilieneigentümer durch die Zwangsabgabe eines Lastenausgleichs 40% ihres Zeitwertes verloren.
Ein gleicher Lastenausgleich wird im Finanzministerium (eigene Abteilung) wiederum für die kommende Währungsreform vorbereitet. Auch eine solche Generalbelastung bedeutet also Realverlust für den Immobilienbesitzer ohne Entschädigung. Als Enteignung würde es das Bundesverfassungsgericht erst ansehen, wenn der Lastenausgleich die Hälfte des Wertes des Grundstücks übersteigt. Der Grundstückseigentümer steht sich also mit Immobilienbesitzbei den staatlichen Enteignungen immerhin noch besser als der Geldwertbesitzer, der 90% durch die Währungsreform verliert.
Wie schnell diese Enteignungen auf uns Bürger zukommen, hängt davon ab,
- wie schnell sich die Inflation zur "galoppierenden Inflation" beschleunigt und damit eine Währungsreform erzwingt,
- wann und wie stark eine Wirtschaftskrise die Einnahmen reduziert, die Sozialausgaben aber erhöht und damit den Zwang zu Enteignungen der Bürger herbeiführt,
- wie hemmungslos ein Staat seine Schulden vermehrt oder seine Wirtschaft ruiniert und damit zahlungsunfähig wird,
- wann internationale Finanzkrisen auch auf Europa und Deutschland überschwappen.
Finanzpolitiker rechnen damit nicht erst langfristig.
Fazit:
Der Bürger fällt nicht nur privat mit seinem Besitz durch private Kriminalität immer stärker unter die Räuber; - trotz grundgesetzlicher Eigentumsgarantie ist der eigene Staat für ihn sogar größte Vermögensgefahr.
Wirtschaftliche Enteignungen finden bereits in großem Umfang nicht nur monetär, sondern auch real statt, ohne dass der Staat wie in Art. 14 GG vorgesehen, dafür entschädigt. Der große Schlag gegen unser Finanzvermögen (90%) und unser Immobilienvermögen (40 – 50%) wird bereits vorbereitet und wird mittelfristig kommen.
Nur Gold kann der Staat nicht greifen. Verbietet er nämlich den Handel und oder den Besitz von Gold, steigen erfahrungsgemäß dessen Preis und Wert, hat die Eigentumsbeschränkung für den Goldbesitzer Wertsteigerungsfolgen.
© Prof. Dr. Eberhard Hamer
Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V.