Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Young Australien Mines / ehemals Moly Mines: Sonderausschüttung

27.05.2024  |  Hannes Huster
Wenn Sie schon sehr lange Leser bei mir sind, dann kann es sein, dass Sie noch Aktien von Young Australian Mines im Depot haben, was die frühere Moly Mines war.

In einer abenteuerlichen Geschichte, unter anderem mit einer Exekution des chinesischen Großaktionärs und diversen anderen verstörenden Geschichten, wurde die Aktie von der australischen Börse vom Handel ausgesetzt und seitdem nie wieder notiert.

Es folgte der Namenswechsel zu Young Australian Mines und diverse Projektkäufe. Die hohen Cash-Bestände der Firma schmolzen über die Jahre ab und das Management der Firma, das aus meiner Sicht mit Handpuppen für die chinesischen Hauptaktionäre besetzt ist, war nie greifbar oder für hilfreiche Aussagen nützlich.

Nun hat die Firma ein Projekt verkauft und sich dazu entschlossen, das Geld aus diesem Projektverkauf an die Aktionäre auszuschütten.

Wenn Sie also die Aktien noch im Depot haben, müssten sie pro Aktie 0,035 AUD an Sonder-Dividende erhalten haben.

Infos zu den Beschlüssen finden Sie hier: www.yamines.com.au.

Wir haben noch 15.000 Aktien im Wachstumsdepot und buchen die kleine Zahlung entsprechend ein (525 AUD).

Da die Firma weiter existiert, kann man entweder einfach warten oder man lässt die Aktie ersatz- und wertlos ausbuchen lassen, wenn die steuerlichen Verluste geltend gemacht werden sollen.

Sollte es aber zu weiteren Ausschüttungen kommen oder gar zu einer erneuten Notiz an der Börse, hat man dann keinerlei Ansprüche mehr.

Was damals bei der Firma abgelaufen ist und wie egal es der australischen Börse war, was mit dem Geld der Kleinanleger passiert, ist nur traurig. Ich hatte dieses Kapitel schon abgehakt.


© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV

Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Young Australian Mines Ltd.
Bergbau
A0EAPA
AU000000MOL6
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"