Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Hochschild - es fehlt nicht mehr viel

14:16 Uhr  |  Christian Kämmerer
Das britische Minenunternehmen Hochschild Mining plc verweilt unverändert auf hohem Niveau. Doch auch wenn dabei erst in der Vorwoche ein frisches Reaktionshoch bei 2,40 EUR ausgebildet werden konnte, so fehlte bisher der letzte Kick für eine nachhaltige Performancefortsetzung. Ein Anstieg per Wochenschluss über 2,30 EUR könnte hierbei den Impuls für neue Hochs in Richtung von 2,65 EUR sowie darüber hinaus bis 3,06 EUR ebnen.

Andernfalls wäre unterhalb des Levels von 2,30 EUR eine Fortsetzung der etablierten Range von rund 2,00 bis 2,30 EUR zu erwarten. Im Ausdehnungsfall könnte es sogar nochmals zu Rücksetzern bis hin zur Unterstützung von 1,77 EUR kommen.

Open in new window
Quelle Chart: stock3


© Christian Kämmerer
Freier Finanzanalyst
www.TA4YOU.com



Offenlegung gemäß § 34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten derzeit nicht investiert.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Hochschild Mining plc
Bergbau
A0LC38
GB00B1FW5029
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"