Lexikon
Banknote
Eine Banknote ist ein meist rechteckiges, beidseitig bedrucktes Papier, das nach dem Währungsgesetz des jeweiligen Staates ein offizielles Zahlungsmittel darstellt.
Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als Papiergeld oder Geldscheine bezeichnet. Neben den Münzen zählen auch Banknoten zum Bargeld.
Banknoten bestanden ursprünglich aus Papier. Aufgrund der Fälschungssicherheit kommen immer häufiger auch andere Materialien zur Anwendung (zum Beispiel Kunststoff, Polymer). So besteht beispielsweise das Material der Eurobanknoten aus reiner Baumwolle.
Nach dem Währungsrecht besteht für Banknoten keine Einlösungspflicht. Dies gilt werder für die heraus gebendene Stelle (Zentralbank bzw. Staat), noch ist es an das Recht gebunden, gegen Waren oder Dienstleistungen eintauschen zu müssen.
Jeder Entgeltschuldner hat das Recht, Forderungen mit Banknoten zu begleichen. Banknoten verbriefen daher kein eigenständiges Forderungsrecht, sondern stellen einen Wert dar, der auf dem Vertrauen gegenüber der ausgebenden Notenbank bzw. der Aufrechterhaltung der Zahlungsfunktion der Banknote beruht.