Lexikon
Freiverkehr
Der Begriff Freiverkehr (im Aktienrecht) ist im § 48 des deutschen Börsengesetzes gesetzlich geregelt. Er unterliegt wenigen Anforderungen und ist nur an geringe Voraussetzungen geknüpft. Das zweite Börsensegment an einem deutschen Börsenplatz nebem dem Freiverkehr ist der Regulierte Markt.
An dem Freiverkehr, der ein nicht amtliches Marktsegment darstellt, werden neben einigen deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, festverzinsliche Wertpapiere deutscher und ausländischer Emittenten sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt.
Das entsprechende Freiverkehrssegment heißt an jedem deutschen Börsenplatz anders. Die Börse München nennt ihn M:access, die Frankfurter Börse seit 2005 Open Market.
Bis zum April 1987 wurde zwischen dem Geregelten Freiverkehr und Ungeregelten Freiverkehr unterschieden.