Lexikon
Wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht verbrieft. Voraussetzung für die Ausübung des Vermögensrechts ist der Besitz der Urkunde. Ein anderes Wort für ein Wertpapier ist Wertschrift, eine Bezeichnung, die häufig im schweizerischen Sprachraum anzutreffen ist.
Der Begriff des Wertpapiers ist nicht klar definiert. Das Wertpapier wird im Zivilrecht anders definiert wie im Wertpapierhandelsgesetz oder im Bilanzrecht.
Per zivilrechtliche Definition gehören schuldrechtliche Wertpapiere, wie beispielsweise ein Wechsel oder ein Scheck zu den Wertpapieren, nach dem Gesetz über den Wertpapierhandel jedoch nicht. Entgegen zivilrechtlicher Abgrenzung ist es nicht erforderlich, dass die im WpHG genannten Titel urkundlich verbrieft sind. Handelt es sich nicht um Wertrechte, ist jedoch mindestens die Verbriefung als Sammel- oder Globalurkunde notwendig, um per Definition als Wertpapier zu gelten.
Im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist der Wertpapier-Begriff klar geregelt. Jedes Wertpapier, das an einer Börse handelbar ist und den Nachweis der Fungibilität, d.h. Austauschbarkeit und Zirkulationsfähigkeit erbringt, gehört dieser Gruppe an.
Die Börsianer verwenden für die klare Abgrenzung der zutreffenden Wertpapiere den Begriff Effekten. Alle Effekten sind Wertpapiere, aber nicht alle Wertpapiere sind Effekten.