Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Öffentliche Hand

Öffentliche Hand ist der Sammelbegriff für den gesamten öffentlichen Sektor.

Zu ihnen gehören die haushaltsorientierten Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände) sowie die Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die mit Steuer- und Abgabenhoheit (Finanzamt) ausgestattet sind.

Im weitläufigen Sinne zähen auch öffentliche Unternehmen oder Staatsunternehmen (z.B. Stadtwerke, Sozialversicherungen, Sparkassen) dazu, da diese mehrheitlich durch die öffentliche Hand geführt werden und Aufgaben für die Allgemeinheit erfüllen.


Kategorie: Dies & Das

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Die "Vereinigung Technischer Analysten Deutschlands e.V. (kurz: VTAD) mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein autorisierter Landesverband des Weltverbandes "International Federation of Technical Analysts" (kurz: IFTA), einem Dachverband mit Sitz in den USA.In dem 1992 gegründeten gemeinnützigen Verein haben sich ca. 1.200 Mitglieder in 9 [...]
    Kategorie: Organisationen

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"