Lexikon
Genussschein
Der Genussschein ist die verbriefte Form des Genussrechts. Er ist eine eine Anlageform, die z. B. Rechte am Reingewinn einer Gesellschaft übergibt.
Kategorie: Wirtschaft
Der Genussschein ist die verbriefte Form des Genussrechts. Er ist eine eine Anlageform, die z. B. Rechte am Reingewinn einer Gesellschaft übergibt.