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Lexikon

Insolvenz

Die Insolvenz tritt ein, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann. Eine akute oder eine drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung sind Kennzeichen einer Insolvenz.

Die Art, die Vorschriften und Durchführung einer Insolvenz, beginnend bei der Namensfindung, basiert in jedem Staat auf anderen gesetzlichen Bestimmungen.

In der Schweiz wird der Begriff Konkurs verwendet, der bis Ende 1989 auch in Deutschland sowie bis Ende 2009 in Österreich verwendet wurde.

Umgangssprachlich spricht man von der Pleite oder vom Bankrott, wobei letzterer unter dem juristischen Blickwinkel betrachtet in Deutschland eine Straftat darstellt.


Kategorie: Wirtschaft

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