Lexikon
Konkurs
Der Konkurs tritt ein, wenn ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann.
Das Wort Konkurs stammt aus dem lateinischen "concursus" und bedeutet soviel wie "Zusammenlauf", womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist.
Die Namensgebung ist in jedem Land anders geregelt, da sie eng mit den jeweiligen Gesetzlichkeiten verbunden ist. Der Begriff des Konkurses wird heute noch in Schweiz verwendet. In Deutschland (1999) und in Österreich (2010) wurde er mit dem Inkrafttreten einer neuen Insolvenzordnung durch den Begriff der Insolvenz ersetzt.
Umgangssprachlich spricht man von der Pleite oder vom Bankrott, wobei letzterer unter dem juristischen Blickwinkel betrachtet in Deutschland eine Straftat darstellt.