Eine Aktie nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) ist: ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11, 12, 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH)ein
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