Lexikon
Namensschuldverschreibung
Die Namensschuldverschreibung ist eine Unterart der Schuldverschreibung, bei der jeder Besitzer der Urkunde namentlich bekannt ist. Die Urkunde ist auf den konkreten Namen des Besitzers ausgestellt. Eigentümer der Namensschuldverschreibung sind Gläubiger gegenüber des Emittenten bzw. des Ausstellers.
Eine Übertragung dieser Inhaberpapiere auf eine andere juristische Person ist nicht ohne weiteres möglich.
Die Namensschuldverschreibungen können nicht an der Börse gehandelt werden, da der Eigentümer des Wertpapiers nicht berechtigt ist, das verbriefte Recht geltend zu machen (fehlende Fungibilität).
Zu den Arten der Namensschuldverschreibungen zählen insbesondere Namenspfandbriefe, Namenskommunalobligationen und Namens-Landesbodenbriefe sowie auf den Namen des Begünstigten im Schuldbuch eingetragene Schuldverschreibungen des Bundes. Weiterhin Sparbriefe, Sparkassen-(kapital-)briefe der Banken/Sparkassen sowie die von privaten Hypothekenbanken emittieren Namenspfandbriefe und Namens-Kommunalschuldverschreibungen (Kommunalobligation).
Das Gegenstück zur Namensschuldverschreibung ist die Inhaberschuldverschreibung.