Der Amtliche Markt war bis Oktober 2007 einer von drei gesetzlich regulierten Börsensegmenten, an dem Wertpapiere unter Einhaltung eines bestimmten Regelwerkes an einem deutschen Börsenplatz gehandelt wurden.Zum 1. November 2007 folgte der Zusammenschluss des Amtlichen Marktes und des Geregelten Marktes zum Regulierten Markt.
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