Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Mintage

Die englischsprachige Bezeichnung "Mintage" beschreibt die Auflagenhöhe einer einzelnen Münze oder eines Münzsatzes, die eine Münzprägeanstalt geprägt hat oder prägen will.

Seltner taucht in diesem Zusammenhang der Begriff "Limit" auf, der die Mintage (zu Deutsch: Auflage) exakter beschreibt. Das Limit gibt die maximal mögliche und somit nur theoretische Auflagenhöhe an. Ist ein Limit erreicht, ist die Münze "Sold out" = ausverkauft. "Limit" und "Maximum Mintage" sind in diesem Zusammenhang gleichbedeutend.

Das Pendant zu "Limit" ist "Unlimited" und bedeutet, dass rein theoretisch beliebig viele Münzen geprägt werden können. Der Ausdruck ist jedoch häufig an einen festlegten Zeitpunkt oder Zeitraum angelehnt.

Der Begriff "Sales" beschreibt hingegen eine Momentaufnahme, die die Anzahl aller bis zu einem Datum x an Distributor, Fachhändler oder Endkunden tatsächlich verkauften Münzen beinhaltet.

Die Bezeichnung Final Mintage grenzt die Auflagenhöhe weiter ein. Der Fachbegriff gibt die tatsächlich geprägte und endgültige Auflagenhöhe einer Münze oder eines Münzsatzes an. Das Wort "Final Sales" ist gleichbedeutend mit Final Mintage.

Sofern eine Münzart beispielsweise in unterschiedlichen Prägequalitäten (Polierte Platte / Stempelglanz) geprägt werden, beziehen sich die Auflagenhöhen stets auf die jeweilige (Teil-)Auflage, niemals auf die Gesamtauflage. Gleiches gilt für zusätzliche Sonderprägungen mit einem Beistempel (Privy Mark) oder der Fertigung in verschiedenen Prägestätten eines Landes oder für ein Prägejahr.


Kategorie: Münzen

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Das Fondsdomizil gibt den Sitz der Kapitalanlagegesellschaft, im Falle eines Tochterunternehmens den Sitz der Muttergesellschaft, an. [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"