Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Freiverkehr

Der Begriff Freiverkehr (im Aktienrecht) ist im § 48 des deutschen Börsengesetzes gesetzlich geregelt. Er unterliegt wenigen Anforderungen und ist nur an geringe Voraussetzungen geknüpft. Das zweite Börsensegment an einem deutschen Börsenplatz nebem dem Freiverkehr ist der Regulierte Markt.

An dem Freiverkehr, der ein nicht amtliches Marktsegment darstellt, werden neben einigen deutschen Aktien überwiegend ausländische Aktien, festverzinsliche Wertpapiere deutscher und ausländischer Emittenten sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt.

Das entsprechende Freiverkehrssegment heißt an jedem deutschen Börsenplatz anders. Die Börse München nennt ihn M:access, die Frankfurter Börse seit 2005 Open Market.

Bis zum April 1987 wurde zwischen dem Geregelten Freiverkehr und Ungeregelten Freiverkehr unterschieden.


Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Eine Kurantmünze ist eine vollwertige und umlaufende Münze, deren Wert durch das Metall, aus dem sie besteht, gedeckt ist.Der Kurswert entspricht damit nahezu ihrem Metallwert, abgesehen von dem als Schlagschatz bezeichneten Gewinn des Münzherrn sowie den Prägekosten, die aber stets durch die Scheidemünzen- und Banknoten-Emission eines Landes in [...]
    Kategorie: Münzen

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"