Lexikon
Ombudsstelle
Die Ombudsstelle erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson, die zwischen zwei Parteien außergerichtlich versucht, eine Lösung des Problems zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird oft auch von einem Ombudsmann bzw. bei weiblicher Besetzung, von einer Ombudsfrau, gesprochen.
Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt. Als zentraler Ansprechpartner schlichtet er bei Streitigkeiten oder dient als Beschwerdestelle.
Es gibt unzählige Ombudsleute, die nicht nur im Verbraucherrecht aktiv sind (für Banken, Bausparkassen, Investmentfonds, Energieversorgungsunternehmen, Immobilien, Versicherungen, Deutsche Bahn, Schufa), sondern auch im öffentlichen Bereich (z.B. für Kinder- und Jugendhilfe, öffentlichen Dienst, Wissenschaft, Bundesrechtsanwaltskammer).
In den 1970er Jahren verbreitete sich die Institution weltweit. Der namensgebende Begriff "Ombud" ist dabei vom altnordisch Auftrag / Vollmacht abgeleitet.
Ombudsstelle für Investmentfonds
- Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI: www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Ombudsstellen für Banken
- Ombudsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken: www.bankenverband.de
- Ombudsstelle der Sparkassen- u. Giroverbände sowie der Landesbanken: www.dsgv.de
- Ombudsstelle der Genosschaftsbanken des BVR: www.bvr.de
- Ombudsstelle der Deutschen Bundesbank: www.bundesbank.de