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Lexikon

Societas Europaea (SE)

Societas Europaea (lat.) bedeutet übersetzt Europäische Gesellschaft. Sie ist eine Rechtsform der Aktiengesellschaft in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Diese Form gibt es seit Ende des Jahres 2004 und soll die Gründung von Gesellschaften nach einheitlichem Recht vereinfachen. Umgangssprachliche Bezeichnung ist "Europa-AG". Sie bietet den Vorteil, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, europaweit als rechtliche Einheit mit nationalen Niederlassungen und Betriebsstätten aufzutreten. Allerdings sind die einzelnen nationalen rechtlichen Besonderheiten der AG zu beachten. Diese bleiben nämlich trotzdem bestehen und schränken so die Rechte der Europa-AG dementsprechend ein.


Referenz: Wikipedia.org
Kategorie: Wirtschaft

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