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Lexikon

Tafelgeschäft

Tafelgeschäfte sind Geschäfte mit Tafelpapieren.

Es handelt sich hierbei allgemein um alle Zug um Zug-Bankgeschäfte, bei denen der Bankkunde gegen Barzahlung am Bankschalter eine sofortige Gegenleistung vom Kreditinstitut erhält, ohne dass Bankkonten des Kunden hierfür eingeschaltet werden müssen.

Typische Tafelgeschäfte dieser Art sind der Kauf oder Verkauf von Sorten, Edelmetallen und Reiseschecks am Bankschalter. Allerdings wurde der Begriff im Rahmen der Debatte über die Steuerehrlichkeit eingeengt auf den Kauf und Verkauf von Effekten.


Referenz: Wikipedia.org
Kategorie: Wirtschaft

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