Folgen Sie uns auf:

MultiCard Argor-Heraeus Goldbarren

MultiCard Argor-Heraeus Goldbarren

Schweiz
ab 2013
Gold
9999
10 g, 5 g
gleichbleibend
DE: 0 %, AT: 0 %, CH: 0 %
k.A.
In keinem anderen Land der Welt sind so viele international tätige Scheideanstalten ansässig, wie in der Schweiz. Die 1951 gegründete Argor-Heraeus S.A. mit Sitz in Chiasso, einer kleinen Gemeinde im Kanton Tessin, ist eine davon.

Zum Standardprogramm von Argor-Heraeus gehören Anlagebarren in allen vier Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Palladium), die es in geprägter oder gegossener Barrenform von 1 Gramm bis 15 Kilogramm gibt.

International bekannt wurde Argor-Heraeus durch die Kinegram®-Technologie auf Goldbarren, die das Unternehmen unter eigenem Namen, unter dem Logo des Mutterkonzern (Heraeus aus Hanau) und für wenige andere (z.B. für die Münze Österreich, UBS, Sparkassen) produziert.

Ende 2013 stellte Argor-Heraeus bzw. Heraeus erstmalig die MultiCard-Barren der Öffentlichkeit vor. Dabei handelt es sich um mehrere quadratische 1-Gramm-Goldbarren, die zusammen in einer versiegelten Blisterkarte verschweißt, angeboten werden.

Hintergrund ist, mit den MultiCards eine preislich interessante Alternative gegenüber dem Einzelerwerb von 1 Gramm Barren zu schaffen. Der Trend zu kleinen Einheiten ging von den  Tafel- bzw. Combi-Barren der ESG, Heimerle & Meule bzw. Valcambi aus.

Die geprägten Goldbarren, die man eigentlich aufgrund des geringen Gewichtes und Materialstärke auch als Goldblättchen bezeichnen könnte, bestehen aus 99,99% Feingold und weisen eine Kantenlänge von exakt 1 cm auf.

Während auf der Vorderseite das chemische Symbol für Gold "Au", die Feinheitsangabe "Fine Gold" bzw. "999,9" und das Schmelzer-Zeichen zu finden sind, ist auf der Rückseite jedes einzelnen Goldbarrens das traditionelle Argor-Heraeus Logo zu finden (Abb.). Eine fortlaufende und individuelle Seriennummer, wie auf dem deutschen Pendant, sind weder auf den Einzelbarren, noch auf den 5 und 10 g Einheiten selbst, vorhanden.

Im Gegensatz zum Mutterkonzern aus Deutschland, die die MultiCards nur in Gold herstellen, produziert Argor-Heraeus die MultiCard-Barren in allen vier Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Palladium).

Eckdaten der "MultiCard"-Goldbarren von Argor-Heraeus

Feingewicht Bezeichnung Prägejahr Herstellungsart Feinheit Gesamt Abmaße
5 g MultiCard Goldbarren, 5x 1 g ab 2013 geprägt 9999 5,00 g je 10,00 x 10,00 x 0,70 mm
10 g MultiCard Goldbarren, 10x 1 g ab 2013 geprägt 9999 10,00 g je 10,00 x 10,00 x 0,70 mm

Durchschnittliche Kauf- & Verkaufspreise

Fein Name Metall Ø Ankauf Ø Verkauf +/- Hoch / Tief H* Alarm Chart T&S
5 g MultiCard Goldbarren, 5x 1 g Gold 405,00 € 434,50 € 3,00 € 0,69 % 434,50 - 431,50 1 - 1
10 g MultiCard Goldbarren, 10x 1 g Gold 810,50 € 865,50 € 6,00 € 0,69 % 865,50 - 859,50 1 - 1

Stand: 21.11.2024, 12:10:01 Uhr

*) Anzahl der Händler, deren Daten in die Ermittlung des Durchschnittspreises eingeflossen sind. (z.B.: "4-8" = 4 Ankaufs- bzw. 8 Verkaufspreise)

Produzent
  • Als "Good Delivery List" lizenzierter Produzent der London Bullion Market Association stellt Argor-Heraeus geprägte und gegossene Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumbarren unter eigenem Namen und im Auftrag her. 1994 stellte das Unternehmen Argor-Heraeus unter dem Markennamen "kinebar®" eine Goldbarren-Serie vor, die ein Sicherheitsmerkmal aufwies.
    Barrenproduzent, Schweiz


Hinweis und Info: Für die angezeigten Kurs-, Preis-, Chart- und Performanceangaben sowie Inhalte kann keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Genauigkeit übernommen werden. Historische Daten stellen keinen verlässlichen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar. Schwankende Wechselkurse können die Rendite zusätzlich positiv wie auch negativ beeinflussen. Der Inhalt dieser Seite dient ausschließlich der Information und stellt generell keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung eines Wertpapiers dar.

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"