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Uranium Energy Corp. kauft Cue Resources Ltd.

23.01.2012  |  DGAP
Corpus Christi, Texas und Vancouver, British Columbia - 23. Januar 2012 -- Uranium Energy Corp. (NYSE-AMEX: UEC) und Cue Resources Ltd. (TSX-V: CUE) freuen sich, den Abschluss eines Übereinkommens bekannt zu geben, gemäß dem UEC im Zuge eines sogenannten 'Plan of Arrangement' (das 'Arrangement') sämtliche ausgegebenen Stammaktien von CUE erwirbt. Nach Abschluss des Arrangements werden voraussichtlich etwa 2.336.260 Stammaktien von UEC an die früheren Aktionäre von CUE ausgegeben, um CUE und ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft zu erwerben, die eine ungeteilte hundertprozentige rechtliche und materielle Beteiligung an Konzessionsverträgen über ein Uranexplorationsgrundstück von 230.650 Hektar im südöstlichen Paraguay, auch als Yuty-Projekt bekannt, inne hält.

Amir Adnani, oberster Unternehmensleiter und Geschäftsführer von UEC, erklärte: 'Das Unternehmen plant, das Yuty-Projekt zu unserem zweitwichtigsten Uran-Vorkommen in Paraguay zu machen. Die Projekte und Ressourcen von CUE werden sich synergistisch auf unsere momentanen Projekte auswirken und gut mit unserer Erschließungsstrategie in diesem stabilen und geschäftsfreundlichen Land vereinbar sein. Mit einer Aktienverwässerung von nur 3,1% bei dieser Akquisition kann UEC sein Projektportfolio bei attraktiven Kosten mit Projekten, die Gegenstand bedeutender Exploration und Erschließung sind, weiter ausbauen und diversifizieren.

Robert Tyson, oberster Unternehmensleiter und Geschäftsführer von CUE, erklärte: 'Seit der Fukushima-Katastrophe stellt die Förderung von Uran-Projekten eine Herausforderung dar. Nach der erheblichen Minderung des Unternehmenswertes und des Aktienkurses sah sich der Vorstand von CUE gezwungen, sich nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten im besten Interesse von CUE und unseren Aktionären umzuschauen. Das Übereinkommen mit UEC ermöglicht es, unser Projekt voranzutreiben. UEC ist ein anerkannter ISR [In-Situ-Rückgewinnung] Uranproduzent mit einem technischen Team, das über nachweisliche Erfahrung in der Erschließung und Bildung sandsteinhaltiger Uranvorkommen verfügt.


Das Yuty-ISR-Projekt

Das Yuty-ISR-Projekt umfasst 230.650 Hektar und befindet sich etwa 200 km östlich und südöstlich von Asunción, der Hauptstadt von Paraguay. Es befindet sich im Paraná-Becken, das mehrere bekannte Uran-Vorkommen, einschließlich Figueira und Amorinópolis in Brasilien, beherbergt. Vorstudien deuten auf ein Ansprechen auf die Extraktion durch Methoden der In-Situ-Rückgewinnung hin, wobei es sich um die gleiche Vorgehensweise handelt, die von UEC bei ihren Arbeiten in Texas eingesetzt wird. CUE hat seit 2006 über 16 Millionen CAD in die Erschließung von Yuty investiert.

Im Jahre 1976 wurde die Uran-Exploration im südöstlichen Paraguay von Anschutz Corporation ('Anschutz') aus Denver, Colorado, im Zuge eines Joint Venture mit Korea Electric Power Corporation und Taiwan Power Company eingeleitet. Diese Exploration wurde im Rahmen einer exklusiven Explorations- und Erschließungskonzession über 162.700 km², praktisch der gesamten östlichen Hälfte von Paraguay, durchgeführt und führte zur Entdeckung mehrerer großer Zielregionen einschließlich des Yuty-Projektes. Insgesamt führte Anschutz etwa 75.000 Meter Kern- und Drehbohrungen zwischen 1976 und 1983 durch, wonach weitere Arbeiten aufgrund niedriger Uranpreise eingestellt wurden.

Im Juli 2006 erwarb CUE eine Option am Yuty-Projekt und führte Dreh- und Diamantbohrungsprogramme ein. Zwischen 2007 und 2010 hatte CUE insgesamt 256 Bohrlöcher im Umfang von 31.000 Metern Kern- und Drehbohrungen durchgeführt und erwarb einen hundertprozentigen Anteil am Yuty-Projekt.

Das Yuty-Projekt umfasst derzeit gemessene und angezeigte Ressourcen von 8,914 Millionen lbs eU308 und abgeleitete Ressourcen von 2,226 Millionen lbs eU308, die in einem für die CUE erstellten technischen Bericht mit dem Titel 'Updated Technical Report on the Yuty Uranium Project, Republic of Paraguay' [Aktualisierter Technischer Bericht über das Yuty-Uran-Projekt, Republik Paraguay] vom 24. August 2011 (der 'Yuty Technical Report') festgestellt wurden. Der Yuty Technical Report zeigt eine Zunahme des durchschnittlichen Gehalts und der Ressourcen beim Yuty-Projekt wie folgt auf:

- Gemessene Ressource 2,054 Mio. Tonnen @ 0,062% eU3O8, davon 2,801 Mio. lbs eU3O8

- Angezeigte Ressource 5,783 Mio. Tonnen @ 0,048% eU3O8, davon 6,113 Mio. lbs eU3O8

- Abgeleitete Ressource 2,139 Mio. Tonnen @ 0,047% eU3O8, davon 2,226 Mio. lbs eU3O8

Die technischen Angaben in dieser Pressemitteilung wurden gemäß den in NI 43-101 dargelegten gesetzlichen Anforderungen Kanadas aufbereitet und dem Yuty Technical Report entnommen, der auf dem SEDAR-Profil von CUE hinterlegt ist und unter www.sedar.com eingesehen werden kann. Die technischen Angaben in dieser Pressemitteilung und dem Yuty Technical Report wurden jeweils von Chris M. Healey, P. Geo., einem leitenden Angestellten von CUE und Clyde L. Yancey, P. G., stellvertretender Vorsitzender für Exploration bei UEC, beide gemäß NI 43-101 qualifiziert, überprüft. Nach dem besten Wissen und Gewissen UECs bestehen keine neuen wichtigen wissenschaftlichen oder technischen Informationen, die die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Angaben über Bodenschätze ungenau oder irreführend machen könnten. Das Yuty-Projekt wird in der Pressemitteilung vom 26. August 2011 näher erläutert.


Bedingungen des Übereinkommens

Gemäß den Bedingungen des Übereinkommens erhalten die Aktionäre von CUE 0,0195 einer Stammaktie von UEC für jede Stammaktie von CUE. Mit 119.808.067 von CUE ausgegebenen Stammaktien werden nach Abschluss des Übereinkommens voraussichtlich etwa 2.336.260 Stammaktien von UEC an die früheren Aktionäre von CUE ausgegeben, was etwa 3,1 % der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien von UEC entspricht.

Der Vorstand von UEC und CUE hat dem Übereinkommen jeweils einstimmig zugestimmt und beschlossen, dass das geplante Übereinkommen zum besten Interesse sowohl für UEC als auch für CUE ist.

In Verbindung mit dem Übereinkommen haben die Führungskräfte von CUE, zusammen mit einigen Aktionären von CUE, sich darauf geeinigt, mit UEC Stimmbindungsverträge abzuschließen, gemäß denen sie zustimmen, ihr Stimmrecht von CUE zu Gunsten des Übereinkommens auszuüben. Die Aktien von CUE, die einem Stimmbindungsvertrag unterliegen sollen, werden zum 20. Januar 2012 etwa 51,8 % der im Umlauf befindlichen Stammaktien von CUE ausmachen.

Der Vorstand von CUE soll in einem Rundschreiben für das Management die Empfehlung aussprechen, dass die Aktionäre von CUE ihr Stimmrecht zu Gunsten des Übereinkommens ausüben. Dieses Rundschreiben soll von CUE erstellt und zusammen mit dem geplanten Übereinkommen verschickt werden. Das geplante Übereinkommen wird mittels einem gerichtlich bewilligten Plan of Arrangement durchgeführt und erfordert die Zustimmung der Aktionäre, die mindesten zwei Drittel der CUE-Aktien besitzen. Die Zustimmung muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten bei einer Versammlung von CUE-Aktionären erfolgen, die unter dem Gesichtspunkt des Übereinkommens einzuberufen ist. Neben der Zustimmung der Aktionäre und des Gerichts unterliegt das Übereinkommen auch den geltenden behördlichen Genehmigungen und der Erfüllung bestimmter sonstiger Bedingungen, die bei Transaktionen dieser Art üblich sind.

Weitere Informationen zum Übereinkommen finden sich im Rundschreiben für das Management von CUE, das an die Aktionäre von CUE versandt wird und auf SEDAR hinterlegt ist. Das Datum der Sonderversammlung für Aktionäre von CUE ist gegenwärtig auf den 26. März 2012 angesetzt, wobei der Abschluss schnellstmöglich danach stattfinden soll. Sämtliche Aktionäre von CUE werden angehalten, das Rundschreiben für das Management zu lesen, sobald dieses verfügbar ist, da es weitere wichtige Informationen zum geplanten Übereinkommen enthält.

Die vorangehende Beschreibung des Übereinkommens ist nicht vollständig und wird in ihrer Gesamtheit durch Verweis auf das in den jeweiligen SEDAR-Profilen von UEC und CUE hinterlegten und auf www.sedar.com einsehbaren Übereinkommen qualifiziert.

UEC soll bei Abschluss die Notierung seiner laut dem geplanten Übereinkommen ausgabefähigen Aktien auf der NYSE Amex Aktienbörse beantragen. Es wird angenommen, dass die Börsennotierung auf der TSX Venture Exchange für die Aktien von CUE nach Abschluss des Übereinkommens aufgehoben wird.


Über Uranium Energy Corp.:

Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uran-Produktions-, Erschließungs- und Explorationsgesellschaft, die das neueste Uranbergwerk Nordamerikas betreibt. Die vollständig lizensierte und zugelassene Hobson Verarbeitungsanlage ist der Mittelpunkt all ihrer Projekte im südlichen Texas, einschließlich dem Palangana In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, das die anfängliche Produktion steigert und dem Goliad In-Situ-Rückgewinnungsprojekt, für das die Bergbauzulassung vergeben wurde und das sich im Anfangsstadium der Errichtung des Bergwerks befindet.

Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, die in ihrer Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügen, welche sich über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uran-Exploration, -Erschließung- und dem Uran-Bergbau angesammelt haben. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere UEC Website www.uraniumenergy.com.


Über Cue Resources Ltd.:

Cue Resources Ltd. ist ein auf das Yuty-Uran-Projekt im südöstlichen Paraguay konzentriertes Unternehmen. Dieses Gebiet wurde in den später 70er und den frühen 80er Jahren ausgiebig erforscht, was zur Entdeckung beträchtlicher Uranmineralisierungen in einer 'Roll Front-' Umgebung führte. Die Tätigkeiten wurden dann aufgrund weltweit fallender Uran-Preise eingestellt. Projekte dieser Art sind im Allgemeinen weltweit durch den Einsatz der In-Situ-Rückgewinnungstechnik (ISR) abbaubar. Vier bedeutende Bohrprojekte wurden bisher von CUE durchgeführt. Für weitere Informationen besuchen Sie unsere CUE Website www.cue-resources.com.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:


Investor Relations, Uranium Energy Corp.:
Gebührenfrei: (866) 748-1030;
Fax: (361) 888-5041;
E-Mail: info@uraniumenergy.com

Robert Tyson, Cue Resources Ltd.:
Tel.: (604) 568-2080
Fax: (604) 684-2990
E-Mail: rstyson@cue-resources.com



'Weder TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Bestimmungen von TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit und Richtigkeit dieser Pressemitteilung.'


Hinweis für US-Investoren

Die in dieser Pressemitteilung genannten Mineralressourcen wurden im Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum (kanadisches Bergbauinstitut) geschätzt, die in der Norm NI 43-101 festgelegt sind und nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der amerikanischen Börsenaufsicht ('SEC') entsprechen. Zudem handelt es sich bei gemessenen ('measured'), angezeigten ('indicated') und abgeleiteten ('inferred') Mineralressourcen um durch die kanadischen Vorschriften anerkannte und vorgeschriebene Begriffe, die jedoch nicht im Industry Guide 7 der SEC definiert werden und deren Verwendung in bei der SEC eingereichten Berichten und Registrierungserklärungen üblicherweise nicht zulässig ist. Dementsprechend haben wir für diese in den Vereinigten Staaten keine Berichterstattung vorgenommen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ein Teil oder alle der Mineralressourcen in Mineralreserven umgewandelt werden. Diese Begriffe beinhalten ein großes Maß an Ungewissheit hinsichtlich der Existenz und der wirtschaftlichen und rechtlichen Durchführbarkeit. Insbesondere ist zu beachten, dass die Wirtschaftlichkeit der Mineralressourcen, bei denen es sich nicht um Mineralreserven handelt, nicht nachgewiesen ist. Es kann nicht angenommen werden, dass alle oder ein Teil der gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Mineralressourcen zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine höhere Kategorie überführt werden. Gemäß den kanadischen Vorschriften können Schätzungen abgeleiteter Mineralressourcen nicht die Grundlage für Machbarkeits- oder andere wirtschaftliche Studien bilden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass ein Teil der in dieser Pressemitteilung und im Technischen Bericht bekannt gegebenen gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Mineralressourcen in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht abbaubar sind.


Safe Harbor Statement

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt, unterscheiden.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.

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