Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Aktuelle Markteinschätzung zu Gold

21.02.2012  |  Harald Weygand
Seit dem Zwischenhoch bei 1.775,00 $ Anfang Februar konsolidiert Gold in einer bullischen Flagge, die heute im frühen Handel nach oben aufgelöst wird. Damit erhöhen sich nun die Chancen, dass das Edelmetall an der Unterseite einer gebrochenen Aufwärtstrendlinie erneut an den wichtigen Widerstand ansteigt.


Charttechnischer Ausblick:

Der Goldpreis sollte die bullischen Vorgaben des Ausbruch aus der Flagge in einen Anstieg bis 1.775,00 $ umsetzen. Sollte der Widerstand durchbrochen werden, sind Kaufwellen bis 1.802,92 $ und 1.850,00 $ und letztlich bis zum Allzeithoch zu erwarten.

Ein Rückfall in die Flagge dürfte eine Korrektur bis 1.704,00 $ zur Folge haben. Darunter würden Abgaben bis 1.682,14 $ und 1.615,00 $ belasten.

Kursverlauf vom 24.01.2012 bis 21.02.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Stunde)

Open in new window


Kursverlauf vom 05.09.2011 bis 21.02.2012 (log. Kerzenchartdarstellung/ 1 Kerze = 1 Tag)

Open in new window


© Harald Weygand

Quelle: GodmodeTrader - ein Service der BörseGo AG



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"